Kann das Jobcenter Schmerzensgeld anrechnen?

Hallo,

habe mir vor ca.4Wochen die linke Hand gebrochen und wurde sogar operiert. Hab dies meiner Unfallversicherung auch gemeldet, bekomme da in ca. 15Monaten, wenn das ganze Heilverfahren abgeschlossen ist so ca.2-3000€ ausbezahlt. Kann dies das Jobcenter anrechnen?

Hallo,

das keine Frage zur privatwirtschaftl. Versicherung, sondern eine juristische bzw. Sozialversicherungs-Frage.
Ich kann sie leider nicht beantworten und empf. eine Juristen bzw. eine Sozialvers.-Fachmann zu fragen.

VG Jens

Hallo,

habe mir vor ca.4Wochen die linke Hand gebrochen und wurde
sogar operiert. Hab dies meiner Unfallversicherung auch
gemeldet, bekomme da in ca. 15Monaten, wenn das ganze
Heilverfahren abgeschlossen ist so ca.2-3000€ ausbezahlt.

Ist das schon sicher… ?

Kann
dies das Jobcenter anrechnen?

Das kommt auf die Sozialleistungen an, nicht auf das Jobcenter. Arbeitslosengeld dürfte davon nicht betroffen sein, beim Hart IV muss man sich das (innerhalb der Freigrenzen) ggfls. als verfügbares Vermögen anrechnen lassen.

Gruß Dirk

Hallo,

was die nicht wissen könne sie auch nicht anrechnen…
und warum sollte die UV zahlen??? liegt ein bleibender Schaden einer Invalidität vor??

viele Grüße

Hartz IV: Anrechnung von Schmerzensgeld
Die Berücksichtigung eines aus einer Schmerzensgeldzahlung stammenden Vermögens bedeutet in der Regel eine besondere Härte für den Alg II-Bezieher.

Gezahltes Schmerzensgeld darf nicht auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet werden. Auch die darauf erhaltenen Zinsen dürfen nicht als Einkommen oder Vermögen durch die Argen/Jobcenter angesehen werden.

Schmerzensgeld gilt als ein Ausgleich zu dem erlittenen Unrecht und dient nicht zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes. Das Schmerzensgeld ist geschützt und damit auch die Zinseinkünfte bei einer Geldanlage. Zwar könne man die Zinsen bei Sozialleistungsempfängern als „anzurechnendes Einkommen“ ansehen, doch die Berechnung des Schmerzensgeld bezieht auch die zu erwartenden Zinseinkünfte mit ein, um sich beispielsweise eine Schmerzensgeldrente zu sichern. Die Zinsberechnung ist demnach ein Bestandteil der Ausgleichszahlung zu dem erfahrenen Unrecht.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Schmerzensgeld bei Hartz IV Bezug nicht als Einkommen anzurechnen ist. Durch den besonderen Entschädigungscharakter erlaube das Gesetz keine Anrechnung des einmaligen Schmerzensgeldes sowie laufender Schmerzensgeld-Zahlungen (Az: B 14/7b AS 6/07 R).

www.tuerk-versicherungen.de

j türk

Hallo elfie,
Schmerzensgeld wird nicht angerechnet. Hierzu habe ich einen schönen Beitrag gefunden: http://www.schmerzensgeld.info/anrechnung-schmerzens…
Nachdem Du das Geld aber scheinbar von Deiner Unfallversicherung bekommst - es handelt sich dabei nicht um Schmerzensgeld - dürfte die Sache anders aussehen. Schmerzensgeld bekommst Du nämlich nur bei Fremdverschulden von der „anderen Seite“.
Viele Grüße!
Olli