Kann das Jugendamt mich zwingen mehr zu Arbeiten?

Hallo zusammen.
Folgene sache.
Ich habe zusamen mit meiner EX einen 6 jährigen Sohn der bei ihr lebt. wir sind seit 4 jahren ausseinander und zahle seither gut die hälfte des mindestunterhalts, da ich leider bei einer leihfirma arbeite und nicht gerade die welt verdiene trotz das ich zwischen 40 und 50 stunden die woche arbeite. nach 4 jahren kommt sie auf die idee mehr unterhalt zu verlangen und hats jugendamt eingeschaltet und versuchen mich dazu zu zwingen mir noch einen nebenjob zu zulegen.
Dürfen die das eigendlich?
das arbeitsschutzgesetzt sagt ja auch das bei 50 stunden die woche schluss ist.
da ich leider keine abgeschlossene berufsausbildung habe, hab ich leider nicht viele optionen was arbeit angeht. aber ich versuch mein bestes draus zu machen.
und trotz des geringen einkommens zahl ich ja schon. zwar nur die hälfte, aber andere in meiner situation würden garnicht zahlen…

Das Jugendamt kann gar nicht machen, auch wen sie gerne so tun als ob. Rechtsverbindlich kann das nur ein Gericht.

Nun zur eigentlichen Sache. Beim Kindesunterhalt unterliegst du einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet du musst alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen um dem Unterhalt zu leisten.Allerdings kommt auf den Einzelfall an und ob du aufgrund deiner Qualifikation und Ausbildung überhaupt in der Lage bist, mehr zu verdienen. Dazu gibt es mittlerweile sogar Urteile vom Bundesverfassungsgericht.

Aufgrund deiner Angaben ist zu vermuten, dass du nicht mehr verdienen kannst. Wie hoch ist das Einkommen denn? Mein Tipp: Lass dich nicht unter Druck setzen und vor allem nichts unterschreiben, was über deinem Einkommen hinausgeht.Wenn das JA oder die KM damit nicht einverstanden ist, müssen sie klagen und dann entscheidet ein Gericht. Sehr häufig werden dann Anträge zurückgezogen, nach dem Motto wir versuchen es mal. Wenn dein Einkommen gering kannst du auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Gruß

Möchte nur was ergänzen. Also Die Ex würde dann einfach Unterhaltsvorschuß beantragen, und diesen sechs Jahre lang bekommen. Und nach sechs Jahren hat sich Ihre Situation vielleicht verändert und Ihr Einkommen würde noch mals überprüft werden.

Hallo,

Dakika hat die Antwort perfekt gegeben.

Gruß
Ingrid

Und jetzt muss ich noch Füllbuchstaben tippen. Wer sich diesen Unsinn wohl ausgedacht hat?

Also das JA kann Dich gar nicht zwingen, die drohen nur! Wissen die denn wiviel Stunden Du in der Woche schon arbeitest? Arbeitet denn Deine Ex geringfügig? Wenn Dein Sohn zur Schule geht, ist auch Ihr zuzumuten wenigstens etwas oder sogar halbtags dazu zu verdienen. Das JA versucht nur selber weniger zuzahlen zu müssen. Bleib hart, es wird bei einem Gerichtsurtiel sicher für Dich entschieden.
Alles Gute!