Hallo,
Person A ( 17 Jahre alt) lebt aufgrund einer familiären Tragödie in einem Wohnheim .Nun hat Sie durch ein Verfahren Schmerzensgeld zugesprochenbekommen. Insgesamt ca. 10.000€, der Grläubiger hat nun seinen Anwalt 3000€ gegeben, der das Geld zweckgebunden an sie zahlen soll.
Nun möchte das Jugendamt das Geld haben, als Aufwandsentschädigung bzw. Wohnkosten.
Ist das so richtig? Dürfen die das Geld einfach einbehalten? Es gibt doch Freibeträge für Personen unter 18€ in Höhe bon mind. 3100€, gillt das in diesem Fall auch?
Hallo Jenny,
schaue mal hier ob das die Fragen der Frau beantwortet.
http://www.slaek.de/60infos/infosarzt/95amtl_bek/bes…
http://www.initiative-regenbogen.de/index.htm?http:/…
Gruß Sunny
entschuldige bitte, aber ich kann da kein zusammenhang sehen?!?
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Das Jugendamt darf Schmerzensgeld nicht anrechnen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__93.html
Schmerzensgeld ist eine Entschädigung im Sinne des § 253 Abs. 2 BGB.