Kann das Landratsamt bei beantragten Beerdigungszuschuß verlangen, die Lebensversicherung aufzulösen

Hallo veehrte Experten,

Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Meine finanziellen Mittel langen leider für die Beerdigunskosten nicht aus. Ich habe beim zuständigen Landratsamt Zuschuß
beantragt. Ist leider abgeleht worden, mit der Begründung, Ich soll meine Lebensversicherung belangen. Die beläuft sich auf lange angesparte 4000,-€
Rückkaufwert.
Ist das rechtmäßig in Ordnung? Was denken die Experten in diesen Fall.
Danke für alle Antworten.

Mit den besten Grüßen, Peter

dies ist keine Versicherungsrechtliche Frage . Nachdem auch bei HartzIV auf alle verfügbaren Mittel zurückgegriffen werden muss ist es wahrscheinlich legitim. Aber bitte erkundige dich bei einer Sozialeinrichtung die auch rechtlich unterstützt.

ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber das so eine Frage in einem der reichsten Länder der Welt überhaupt möglich ist, geht mir nicht in den Kopf !!!

P.S. Szenerie im Jahre 2030: habe gar nichts mehr, auch keine Lebensversicherung, muss ich denn wirklich meine Niere verkaufen, um meine Mutter beerdigen zu können? Welcher Experte kann helfen ? Antwort: da kann kein Experte mehr helfen, da müssen die Bürger rechtzeitig vorher mal aufstehen und …

Abend,

ich kann dir zwar nicht weiterhelfen, aber das so eine Frage
in einem der reichsten Länder der Welt überhaupt möglich ist,
geht mir nicht in den Kopf !!!

und was hat das jetzt mit dem Posting zu tun?

Warum soll die Allgemeinheit für Beerdigungskosten aufkommen, wenn Vermögen da ist?

P.S. Szenerie im Jahre 2030: habe gar nichts mehr, auch keine
Lebensversicherung, muss ich denn wirklich meine Niere
verkaufen, um meine Mutter beerdigen zu können? Welcher
Experte kann helfen ? Antwort: da kann kein Experte mehr
helfen, da müssen die Bürger rechtzeitig vorher mal aufstehen
und …

Ich frage mich gerade, ob die beerdigung nicht vollzogen wird, bevor die finanzierung nicht geklärt ist?
grundsätzlich kann ich die frage nicht nicht klären.
das guthaben der nachvolger wird natürlich angezogen. ich fände es skandalös, wenn sie ihre Altersvorsorge auflösen müssen, um die beerdigung zu bezahlen. dann sind sie 3mal betroffen. 1. sie müssen die beerdigung bezahlen 2. sie haben enorme verluste durch den Rückkauf 3. sie haben keine AV mehr

jede istiution will natürlich ihre kosten so gering wie möglich halten. deswegen versuchen sie alle mittel einzusetzen.

selbst wenn sie im schlimmsteln fall bezahlen müssen, ist es überlegenswert einen kredit aufzunehmen (auch mit schlechten konditionen). höchstwahrscheinlich ist der kredit in summe günstiger als der rückkaufswert der LV. die verluste sind hierbei enorm.
bitte rechnen sie sämtliche eingezahlten beiträge zusammen und stellen diese den 4000€ gegenüber. sie werden wahrscheinlich einen schock bekommen.

ich hoffe geholfen zu haben

chris

dein Mutter

Hi, wegen Nichbeachtung von FAQ1129 wird die Frage gelöscht werden!
Trotzdem: auch bei HartzIV gibt´s ein nicht anrechenbares Schonvermögen.
Da: http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php mal nachrechnen ob die LV nicht angerechnet werden darf.
MfG ramses90

Hallo,
das Vorgehen ist wohl legal, denn bevor ein Zuschuss gezahlt wird, wird geprüft, welches Vermögen vorhanden ist.
Ich würde aber der Versicherungsgesellschaft das Problem schildern und nachfragen, ob sie z. B. ein Policendarlehen gewährt. Dann könnte ide LV fortgeführt werden.

Gruß Retep47