Kann das Sozialamt einen Hausverkauf erzwingen?

Hallo, folgender Fall:
3 Geschwister, 2 stehen seit 9 Jahren im Grundbuch. Eltern hatten Niesbrauch.
Eltern sind nun beide verstorben; Geschwisterteil 3 ist laut Erbvertrag auf Pflichtteil beschränkt - hat Leistungen von der Arge auf Kredit bekommen, da die Arge weiß, dass eine Erbschaft ansteht. Nun hat sich herausgestellt, dass keine verwertbare Masse aus dem Hausrat da ist; nach Abzug aller Kosten ist auch kein Geld übrig geblieben.

Kann das Sozialamt die Geschwister 1 und 2 zwingen, die Immobilie zu verwerten, ggf. weit unter Wert oder falls sich kein Käufer findet, einen Kredit für den Pflichtteil aufzunehmen (Pflichtteil wurde noch nicht geltend gemacht)??? Danke für alle Hinweise.

Hallo, nein ein Hausverkauf kann nicht erzwungen werden, wohl aber eine Auszahlung des Pflichtteils, bzw die Arge rechnet den Pflichtteil hoch und zahlt so lange nix, bis das Geld rein rechnerisch abgegolten ist. Bzw verklagt sie auf Herausgabe des Pflichtteils, da ja ein Darlehen gewährt wurde. Vorsicht ist auch geboten, weil die Eltern vor Ablauf der 10-Jahres-Frist verstorben sind. Ich würde einen Anwalt einschalten, sie haben offensichtlich bisher wenig mit der Arge zu tun gehabt, das ist gut für sie, jedoch wird die Arge alles versuchen um möglichst billig dabei wegzukommen. Lassen sie sich vom Fachmann helfen! Nette Grüße N Richter

Hallo,

Ist natuerlich ein wenig kompliziert. Zum Amt: Die zwingen Euch nicht das Haus zu verkaufen, die wollen einfach nur das Geld sehen. Woher das kommt ist denen letztendlich egal.

Aber das ist ganz klar ein Fall fuer einen Fachanwalt. Denn was haben die Geschwister letztendlich mit dem Kredit des Bruders zu tun?!

Zusaetzlich wird der Bruder, die Erbschaft aktzeptieren muessen, da das nicht annehmen in diesem Falle als „Schenkung“ ausgelegt werden wuerde und diese wuerde Rueckgaengig gemacht werden.

Ganz im ernst: Macht Euch entweder den Stress mit dem Anwalt oder seht zu, dass Ihr Euch mit der ARGE einig werdet.

Der Bruder hat Leistungen bezogen und muss nun zurueckzahlen. Das hat er vorher gewusst.

Einfaches Spiel: Klaert mit der ARGE wie viel das ist, vereinbart einen Ratenrueckzahlungsvertrag oder nehmt einen Kredit auf. Lasst Euch vorher den Anteil des Hauses ueberschreiben.

Das Beste ist es wirklich, dieses Sicher ueber einen Anwalt zu bewerkstelligen, der dann auch mit der ARGE verhandeln kann.

Liebe Gruesse

Gloiny

Sehr lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Teasy1012

Hallo, ich denke nicht, dass die Arge verlangen kann ,dass sich die Geschwister verschulden.
Allerdings werden sie alles tun, das Geld zurückzuholen. Evtl kann man doch das Haus vermieten und so vielleicht die Arge Schulden tilgen. Ich wünsche von Herzen alles Gute und würde wärmstens einen Anwalt empfehlen.