Kann das Sozialamt einen Lebenslauf verlangen, obwohl man Jahre im Bezug von Grundsicherung und mittlerweile in Rente ist?

Mir erschließt sich der Sinn und Hintergrund dieser Anordnung nicht. Es geht hier um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII. Für was benötigt das Amt einen Lebenslauf. Sie können auf Anfrage/Knopfdruck jede Info über mich anfordern.

das kann hier niemand wissen. Warum fragst Du nicht nach ?
Wenn es kein Versehen war wird es einen Grund haben- und den kann man dir erklären.

Und das was man gewöhnlich in einen Lebenslauf schreibt (bei Bewerbungen etwa) kann das Sozialamt nicht aus deinen bisherigen Angaben wissen. Nicht alles.

MfG
duck313

Dafür:

(2) Ist die Beratung und Sicherung der gleichmäßigen, gemeinsamen oder ergänzenden Erbringung von Leistungen geboten, sollen zu diesem Zweck Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Es geht einfach darum, herauszubekommen, wer für deine Rentenzahlung zuständig ist, woher die Rentenpunkte kommen und wie sie angerechnet bzw. aufgestockt werden.

Es tut mir wirklich leid, dass deine Rente aufgestockt werden muss, aber es ist schon erforderlich, deine persönlichen Daten genau zu kennen, um dir die Leistung auch zu gewähren. Das hat nix mit Nackigmachen zu tun, sondern mit Gesetzen.

Soon

Wenn sie das könnten, bräuchten sie nicht zu fragen.

Schöne Grüße

MM

Frag doch einfach ob der ausführliche Rentenversicherungsbescheid, der alle Beschäftigungszeiten und Leistungsbezugszeiten „kennt“, reicht.
Nur bei Zeiten der Selbständigkeit oder grösseren Lücken wird es ggf. Klärungsbedarf geben.

Hallo,

besteht aktuell eine freiwillige Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse?

Wenn ja, möchte das Sozialamt evtl. prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und dann weniger Beiträge zu zahlen sind. Besonders wenn seit 2007 teilweise Zeiten ohne Krankenversicherung bestanden haben, kann das relevant sein.

Gruß
RHW

@RHW, bist du so nett und sagst mir, was an der Antwort falsch ist. Falls ich etwas falsch gesgt habe, tut es mir leid, würde aber auch gern die richtige Antwort wissen.

Soon

Hallo DrSoon,

der Fragesteller ist bereits Rentner. Wer für die Rentenzahlung zuständig ist , woher die Rentenpunkte kommen und wie die Rente berechnet wurde, kann man ganz einfach durch den Rentenbescheid herausfinden.

Auch wenn ein Sozialamt eine Arbeitsgemeinschaft mit anderen Stellen bildet, besteht dadurch nicht das Recht, mehr Daten zu erheben, als das Sozialamt für sich alleine benötigt.

Bei der Datenerhebung ist immer dies zu beachten:
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/67a.html

Gruß
RHW

Habe Dir zwar zugestimmt, mich selber allerdings auch bei Beantragung meiner Rente zornig gefragt, warum ich Belege für das, was bereits in den jährlichen Mitteilungen über die rentenerheblichen Zeiten korrekt erfasst war, nochmals belegen sollte. Da scheint mir viel Sand im elektronischen Betrieb zu sein. Elektronische Übermittlung bekannter Daten scheint mir zumindest nicht schneller, unkomplizierter und verlässlicher zu sein als der Austausch über analoge Striche auf dem Medium Papier.
LG
Amokoma1

Vielen Dank für die Information!

Ja, da kennt die Rentenversicherung durchaus seltsame Rituale. Ich war ja zuerst hoch erleichtert, als das losging mit den „Kontenklärungen“: Einige Bocksprünge, Kapumsegelungen und Arabesken in meiner Vita konnte ich mit 40 Lenzen doch viel leichter belegen und nachweisen, als ich das mit 67 können werde.

Umso herber dann die Enttäuschung, als ich nach und nach mitkriegte, dass die ja nur spielen wollen und einem die „Kontenklärung“ in früheren Jahren beim künftigen Antrag überhaupt nichts erspart.

Aber das ist dann schon der zweite Grad. Emmendinger schreibt ja bloß von einem „Lebenslauf“ - und den gibt es halt nicht, wenn man nur die Daten vom RV-Konto kennt, und mehr kennt die DRV vorderhand nicht.

Schöne Grüße

MM