Kann das Teilen der Raten bei einer Hausfinanzierung vom Finanzamt als Mietertrag ausgelegt werden?

Liebe Community,

Person A wohnt zusammen mit seiner Lebensgefährtin Person B in einem 2-Familienhaus, das Person B gemeinsam mit ihren Eltern 2009 gekauft hat. Person A hat mit dem Kauf an sich nichts zu tun und steht auch nicht im Grundbuch o.ä.

Person A und Person B bewohnen die obere, Eltern B die untere Wohnung. Es gibt zwischen keinen dieser Personen einen Mietvertrag.

Eltern B und Person B teilen sich den Abtrag für die Finanzierung des Hauses in dem Person B ihren Eltern 2/4 des monatlichen Abtrages überweist und Person A überweist seinen 1/4 Anteil an Person B.

Person A arbeitet unter der Woche in Köln und hat beim Finanzamt mittlerweile im zweiten Jahr die doppelte Haushaltsführung beantragt. Das Finanzamt möchte auf Grund des nicht vorhandenen Mietvertrages nun die gesamten Kontoauszüge für das Jahr 2011/2012 und Unterlagen über die Hausfinanzierung haben. Eltern B haben aber bedenken das das Finanzamt dann auf die Idee kommt das sie selbst oder Person B aus Finanzamt-Sicht „Mieterträge“ bekommen haben und diese dann nachversteuern müssen, obwohl ja nur der Finanzierungsbetrag des Darlehens geteilt wird.

Kann vielleicht jemand etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen ? Kann das Finanzamt die Transaktionen als „Miete“ deklarieren und diese rückwirkend versteuern ??? Oder könnte Person A die angeforderten Unterlagen hinschicken ohne etwas befürchten zu müssen ? Vielen Dank für jede Art von Hilfe

Falsches Brett>Steuern
Gruß

Ja. Natürlich kann und wird das Finanzamt dies tun. Die meisten Darlehen werden mit Mietverträgen finanziert. Anderenfalls könnte jeder Vermieter dem FA erklären, sein Mieter beteilige sich lediglich an den Raten der Finanzierung. Ein Mietvertrag kann auch mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln abgeschlossen werden und ganau das ist in dem Fall passiert.

Diese Frage gehört mit Sicherheit nicht in ein Forum. Solche Auskünfte sind Steuerberatern vorbehalten.