Hallo,
Person A besitzt seit einigen Monaten 2 Grundstücke, die er/sie per Zwangsversteigerung erworben hat.
Auf dem einem Grundstück (Gartenland) befindet sich viel Kleinkram vom ehem. Eigentümer B, der dort immer noch hin und wieder auftaucht. Person B behauptet, dass er/sie einen Mietvertrag hat, was aber nicht stimmt. Persons A Anwalt ist schon kontaktiert, nur bis die Räumungsklage durch ist, dauert leider sicherlich noch recht lange.
Der ehem. Eigentümer B ist von dem Kleinkram nicht angewiesen (keine notwendigen Sachen zum Leben etc.). Die Polizei war zu letzt auf B’s Seite, da B seinen selbst erstellten Mietvertrag vorgelegt hat, der er/sie höchstwahrscheinlich nach der ZVG erstellt hat. Es bestehen also keine Mietverhältnisse.
Kann der neue Eigentümer A einfach das Tor-Schloss austauschen?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Lukas