Hallo Heimwerkerin,
ich würde zunächst ausloten, auf welcher Rechtsgrundlage der Herr von der Denkmalschutzbehörde Forderungen stellt. Leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland Dein Haus steht, aber es gibt m.E. entweder das Denkmal kraft Eintragung in der Denkmalliste, wo auch der Schutzumfang genau definiert ist (hier dann Fassade bzw. Straßenfront) oder es gibt das Denkmal kraft Gesetzes, wenn es bestimmte Eigenschaften erfüllt. Die Listeneintragung ist dann nur rein deklaratorisch. Ist bei Dir die Listeneintragung konstitutiv, müsste dort auch ganz klar die Schutzbeschränkung formuliert sein. Steht dort „Straßenfront“, würde ich den Herrn mal fragen, wie es denn mit Fördermöglichkeiten für die Rückseite aussieht, wenn er schon Forderungen stellt. Spätestens dann muss er Farbe bekennen: lehnt er diese Möglichkeit ab, gibt er zu, dass die von ihm reglementierte Maßnahme eigentlich gar nicht unters Denkmalschutzgesetz fällt. Dann kann man sofort nachhaken und fragen, weshalb er diese Forderungen stellt. Hält er Fördermaßnahmen für möglich, würde ich ihm sagen, dass das Finanzamt keinen Sonderausgabenabzug zulässt, wenn die Maßnahme nicht unter den Schutzumfang gem. Liste fällt.
Ich bin grundsätzlich für eine einvernehmliche Lösung. Da Dir dieser Herr jedoch in der Vergangenheit schon Probleme bereitet hat, wäre es m.E. nicht verkehrt, einmal die Rechtsgrundlage für sein Handeln zu hinterfragen. Soviel Bestimmungsrecht an der nicht geschützten Gebäuderückseite muss m.E. schon sehr gewichtige Gründe haben: signifikante Sichtbarkeit von der Straße aus oder Eingriff in die Gesamtstruktur-/Statik des Gebäudes, was bei einem kleinen Balkon vermutlich nicht der Fall sein dürfte.
Stehen nur nicht selbständig nutzbare Gebäudeteile unter Denkmalschutz (Fassade), dann dürfen Aufwendungen zur sinnvollen Nutzung, die nicht direkt das geschützte Gebäudeteil betreffen, nicht Bestandteil einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sein. Flüchtet sich der Herr in diffususes Gerede, knickt er vielleicht schon bei einem Widerspruch gegen seine Forderungen ein. Vielleicht muss man einfach nicht alles hinnehmen und auch mal ungerechtfertigte Forderungen glasklar zurückweisen.
Deshalb mein Tipp, erstmal im Urschleim zu wühlen, bevor man sich in Details verliert, zu denen man ev. gar nicht erst kommen muss.
Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg bei dem Termin!
Gruß
AallRounder