Kann Denkmalschützer den Bau eines Balkons verbieten?

Wir haben vor 8 Jahren ein altes Bauernhaus erstanden. Die Straßenfront Seite dieses Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Damals wurde uns schon von einem Herrn vom Denkmalschutzamt verwehrt eine Terasse im 1.Stock in den Dachstuhl zu integrieren. Da dieses eine baumaßliche Veränderung des Gebäudes dargestellt hätte, hatten wir für diese Entscheidung auch ein gewisses Verständnis, obwohl es die Rückseite des Hauses betroffen hätte, welche nicht unter Denkmalschutz steht.
Nun wollen wir an gleicher Stelle, an eine damals abgesegnet Holzgaube, einen Holzbalkon anbauen. Nachdem wir eine Anfrage an den Herrn vom Denkmalschutzamt stellten, bekamen wir die Antwort, dass er sich dieses vorort erst einmal ansehen müsse.

Ich möchte für den Termin am Donnerstag gewappnet sein und hätte gerne ein paar Meinungen und Tipps.
Meiner Meinung nach sollte es keine Einwände geben, da der geplante Holzbalkon keine Veränderung am Haus darstellt und theoretisch jederzeit entfernt werden kann, ohne am Gebäude Spuren zu hinterlassen.
Ich bin sehr dankbar für jede Antwort.

Sie sollten sich taktisch verhalten und betonen, wie sehr Sie die Auflagen des Denkmalschutzes achten und diese auch bisher durchgeführt haben. In der Regel wird eine Modernisierung akzeptiert, wenn sie nicht dem Stil der Anlage widerspricht, die Nutzbarkeit aber um ein Vielfaches erhöht.
Ein anderer Aspekt ist das Nachbarschaftsrecht, die richtigen Abstände einzuhalten. Wahrscheinlich brauchen Sie auch die Zustimmung des Nachbarn. Versichern Sie sich dieser Zustimmung und führen dies auch ins Feld.

Hallo Heimwerkerin,

bin z.Zt. im Urlaub und kann daher nur relativ knapp antworten.

Die Denkmalschutzbehörde kann natürlich solche und andere genehmigungspflichtigen Umbauten ablehnen. Allerdings nicht willkürlich.

Nach meinen Erfahrungen (aus Schleswig-Holstein) geben die unteren Denkmalschutzbehörden ihr OK wenn…
a) die Maßnahme reversibel ist, oder
b) die Maßnahme klar als moderne Änderung erkennbar ist und diese zur wirtschaftlichen Nutzung erforderlich ist, oder
c) in der näheren Umgebung vergleichbare Umbauten vorgenommen wurden.

Sie sollten darstellen, dass die Maßnahme für die Nutzung wichtig ist (sonst würde das Gebäude im Extremfall nicht mehr weiter genutzt und würde verfallen).

Wichtig ist nach meiner Erfahrung auch, dass der Balkon nicht „historisierend“ gestaltet wird, sondern modern und sich somit für den Betrachter klar vom historischen Teil absetzt.

Ich würde den Denkmalpfleger auch fragen, unter welchen Umständen und was für einen Balkon er akzeptieren würde. Welche Maßstäbe werden an die rückwärtige Fassade gestellt werden, wenn diese tatsächlich nicht unter Schutz gestellt ist.

Viel Erfolg (mich würde das Ergebnis interessieren, und in welchem Bundesland Sie wohnen)

Danke für Ihre Antwort.
Wir haben uns im Laufe der Bauphase immer an die Vorgaben des Denkmalamtes gehalten, auch wenn sie teilweise nicht nachvollziehbar waren. Ein schönes Beispiel sind die Fenster. Wir hätten vom Denkmalamt aus weiße Plastikfenster einbauen dürfen, was unserer Meinung nach alles andere als denkmalgerecht gewesen wäre.
Alles „neue“ soll sich am besten extrem vom Haus abheben. Es wird wohl auch so sein, dass ein Balkon aus Stahl eher anklang bei ihm findet, als ein Holzbalkon, der vom Stil zu dem Haus passt. Ich würde wahrscheinlich eher auf den Balkon verzichten, als mir mit einem Metallkonstrukt den Garten zu verschandeln.
Die Zustimmung des Nachbarn ist wegen ausreichend Abstand zum Nachbarsgrundstück eigentlich nicht nötig. Wir werden sie trotzdem vorzeitig informieren.

Danke für Ihre, trotz Urlaub ausführliche Antwort.
Wir wohnen in Niedersachsen, im Umland von Hannover.

Wir sind große Liebhaber von alten Gemäuern und deren Baukunst. In sieben Jahren haben wir fast alles in Eigenleistung saniert, und alles getan, um dieses zerfallene, seit 20 Jahren leer stehende Haus zu retten, was uns teilweise sogar an unsere finanziellen Grenzen brachte.

Über den Aspekt, dass ein moderner Balkon mehr Anklang beim Herrn vom Denkmalamt finden würde, habe ich auch schon sinniert. Jedoch bin ich kein großer Fan solcher Kontraste und hätte gerne einen Balkon, der vom Stil zum Haus passt: schlichter Bauernhaus-Stil mit ein paar Holzdetails, die sich auch im Haus an diversen Stellen wiederfinden.

Für mich ist dieser Anbau sehr wichtig. Ich weiß nicht, ob es ein wirksames Argument ist, dass ich im 7. Monat schwanger bin und dem Baby in ein paar Wochen viel frische Luft bieten möchte, ohne dabei immer den Umweg durch die Scheune in den Garten zu nehmen?!

Wenn wir uns jetzt einen Metallbalkon in den Garten stellen müssten, der sich auf gedeih und verderb vom Rest des Hauses abhebt, werden wir uns diese Baumaßnahme jedoch noch einmal überlegen. Das würde für uns das Gesamtbild des Hauses zerstören.

Ich werde Sie auf dem Laufenden halten.

Wenn der Herr kleinlich ist, könnt er es untersagen, wenn die konstruktiven Berechnungen vorliegen, sollte es möglich sein. Aber diese Denkmalschützer haben seltsamerweise manchmal komische, unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen sogar diktatorisch anmutende Ansichten.

„Denkmalschützer haben seltsamerweise manchmal komische, unter den heutigen gesetzlichen Bestimmungen sogar diktatorisch anmutende Ansichten.“

Ein sehr treffender Satz. Ich hatte eigentlich gehofft, dass dieser Denkmalschützer, der uns vor acht Jahren schon „betreute“ mittlerweile in Rente ist. Leider ist dem nicht so.

Wie ich in einer anderen Antwort schon erwähnte, hat dieser Mann eine andere Auffassung von Denkmalschutz als wir. Weiße 08/15 Plastikfenster hätte er genehmigt, die rot/braun Nuance der Dachziegeln wollte er jedoch genau abstimmen und bescherte uns somit 2000€ Extrakosten, da wir zu einem anderen Hersteller greifen mussten.
Ich zweifele schon fast an seiner Zurechnungsfähigkeit und sehe dem Termin mit Schrecken entgegen.

Hallo Heimwerkerin,
ich würde zunächst ausloten, auf welcher Rechtsgrundlage der Herr von der Denkmalschutzbehörde Forderungen stellt. Leider weiß ich nicht, in welchem Bundesland Dein Haus steht, aber es gibt m.E. entweder das Denkmal kraft Eintragung in der Denkmalliste, wo auch der Schutzumfang genau definiert ist (hier dann Fassade bzw. Straßenfront) oder es gibt das Denkmal kraft Gesetzes, wenn es bestimmte Eigenschaften erfüllt. Die Listeneintragung ist dann nur rein deklaratorisch. Ist bei Dir die Listeneintragung konstitutiv, müsste dort auch ganz klar die Schutzbeschränkung formuliert sein. Steht dort „Straßenfront“, würde ich den Herrn mal fragen, wie es denn mit Fördermöglichkeiten für die Rückseite aussieht, wenn er schon Forderungen stellt. Spätestens dann muss er Farbe bekennen: lehnt er diese Möglichkeit ab, gibt er zu, dass die von ihm reglementierte Maßnahme eigentlich gar nicht unters Denkmalschutzgesetz fällt. Dann kann man sofort nachhaken und fragen, weshalb er diese Forderungen stellt. Hält er Fördermaßnahmen für möglich, würde ich ihm sagen, dass das Finanzamt keinen Sonderausgabenabzug zulässt, wenn die Maßnahme nicht unter den Schutzumfang gem. Liste fällt.

Ich bin grundsätzlich für eine einvernehmliche Lösung. Da Dir dieser Herr jedoch in der Vergangenheit schon Probleme bereitet hat, wäre es m.E. nicht verkehrt, einmal die Rechtsgrundlage für sein Handeln zu hinterfragen. Soviel Bestimmungsrecht an der nicht geschützten Gebäuderückseite muss m.E. schon sehr gewichtige Gründe haben: signifikante Sichtbarkeit von der Straße aus oder Eingriff in die Gesamtstruktur-/Statik des Gebäudes, was bei einem kleinen Balkon vermutlich nicht der Fall sein dürfte.

Stehen nur nicht selbständig nutzbare Gebäudeteile unter Denkmalschutz (Fassade), dann dürfen Aufwendungen zur sinnvollen Nutzung, die nicht direkt das geschützte Gebäudeteil betreffen, nicht Bestandteil einer denkmalrechtlichen Erlaubnis sein. Flüchtet sich der Herr in diffususes Gerede, knickt er vielleicht schon bei einem Widerspruch gegen seine Forderungen ein. Vielleicht muss man einfach nicht alles hinnehmen und auch mal ungerechtfertigte Forderungen glasklar zurückweisen.

Deshalb mein Tipp, erstmal im Urschleim zu wühlen, bevor man sich in Details verliert, zu denen man ev. gar nicht erst kommen muss.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg bei dem Termin!

Gruß
AallRounder

Da kann ich leider nicht weiter helfen.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Scheinast
www.scheinast.at