wenn man eine schwangerschaft offfenbart???der vertrag ist bis 30.04 befristet und anschließend ab 01.05 unbefristet!Bereits unterschrieben von Ag und AN…Danke an allle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Fachmann auf dem Gebiet Arbeitssicherheit.
In Fragen des Arbeitsrechts kann ich nicht weiterhelfen.
mfG
Frank Barschke
wenn man eine schwangerschaft offfenbart???der vertrag ist bis
30.04 befristet und anschließend ab 01.05 unbefristet!Bereits
unterschrieben von Ag und AN…Danke an allle
Hi,
sorry für die späte Antwort.
Wie du aber bestimmt gesehen hast, bin ich ebenfalls Interessierte an diesem Thema und kein Experte.
Ich kann dir da nicht weiterhelfen. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht rechtens ist. Man kann nicht einfach einen vertrag zurückziehen, der von beiden Sieten unterschrieben ist. Wenn du Rechtsschutz oder Gewerkschaft hast, dann wende dich dort an einen Anwalt. Und ich denke, der wird es auch so sehen, dass es nicht geht Entschuldige dass ich keine positivere Antwort habe. Wünsche dir viel Glück bei der Sache.
MfG
MsPiggyDot
wenn man eine schwangerschaft offfenbart???der vertrag ist bis
30.04 befristet und anschließend ab 01.05 unbefristet!Bereits
unterschrieben von Ag und AN…Danke an allle
wenn man eine schwangerschaft offfenbart???der vertrag ist bis
30.04 befristet und anschließend ab 01.05 unbefristet!Bereits
unterschrieben von Ag und AN…Danke an allle
Hmmm…kann ich leider nichts zu sagen, sorry.
ckl