Hallo,
Arbeitnehmer ist seit 2 Jahren in einer Kanzlei beschäftigt und hat immer Überstunden gemacht, diese auch in der Zeiterfassung eingegeben. AN hatte letztes Jahr einen Autounfall und der Chef hat ihr die Arbeit sogar nach Hause gebracht (Fahrtweg einfach 40 km). Nun hat AN gekündigt und wollte die Überstunden ausbezahlt haben, aber laut Chef sind die Überstunden abgegolten. Es handelt sich hierbei um insgesamt 160 Überstunden binnen der 2 Jahren, aber dieses Jahr allein 50 Stunden. AN hatte auch am Wochenende von zuhause aus gearbeitet (via internet im Kanzleiserver eingeloggt). Die Zeiterfassung hat AN sich jede Woche ausgedruckt und kann auch die Überstunden auch dadurch nachweisen.
Die Kanzleien sind an keinen Tarifvertrag gebunden und diese hat auch keinen Betriebsrat. Im Arbeitsvertrag steht, dass die Überstunden angeordnet sein müssen, damit sie zur Auszahlung kommen. Wörtlich angeordnet wurden dem AN die ÜS nicht, aber die Aussage „bis morgen muss es fertig sein“ kann ja auch als Anordnung gewertet werden, oder?
Kann mir jemand helfen? Gibt es hierzu Urteile o. ä.?
Vielen Dank im Voraus
Dass im Vertrag steht, dass Überstunden angeordnet sein müssen, macht die Sache echt schwierig.
Sollte man die Auszahlung der Überstunden einfordern, wird der AG mit Sicherheit einen Beleg einfordern. Mündliche Absprachen sind deswegen immer etwas haltlos.
Die ÜS sind noch nicht verfallen, da sie 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem die Überstunden geleistet worden sind ‚gültig‘ sind
Aber wiegesagt… der Nachweis.
Man kann halt mal versuchen, den AG darauf anzusprechen, der wird schon sagen, was ist.
Hallo
Wie kommt denn der AG darauf, daß die Überstunden abgegolten sind? Steht davon etwas im AV, daß im Bruttogehalt ein gewisser Anteil an Überstunden mit abgegolten ist?
Wenn der AN ohne gesonderte Anweisung von zuhause aus gearbeitet hat, weil er seine Arbeit sonst nicht rechtzeitig fertiggestellt hätte, kann man in meinen Augen nicht als Anordnung und meines Erachtens auch nicht als stillschweigende Duldung sehen. Zumal die hier geschilderte „Überlastung“ zumindest bisher nicht nachvollziehbar ist. 160 Überstunden in 2 Jahren sind monatlich ca 6,5 Überstunden. Das ist jetzt nicht unbedingt das Härteste, was ich je gehört habe.
Gruß,
LeoLo
Der Nachweis der geleisteten Überstunden ist vorhanden, es fehlt die Akzeptanz des AG, dass er dafür „etwas zahlen“ soll.
Mit AG sprechen gestaltet sich schwierig, da dieser hier total blockiert.
Aber Danke für Deine Antwort
Hallo,
nein, im Arbeitsvertrag steht davon gar nichts.
Sicher ist es nicht das Härteste wenn man von 6,5 Stunden monatlich ausgeht, aber die Verteilung war ein wenig anders. 30 -35 Stunden in einem Monat, dann mal keine Überstunden. Abbau der Überstunden war nur auf max. 5 Stunden im Monat begrenzt, was auch soweit es ging ausgenutzt wurde. Trotzdem Danke
Viele Grüße
Ja, aber sind denn die Überstunden schriftlich (nachweisbar) angeordnet worden? Das meine ich, das dass schwierig wird.