Kann der Ag Unterschiede bei Tarifverträgen machen

Hallo,

mein AG hat ca 270 Mitarbeiter beschäftigt. 1/3 davon sind Gewerkschaftsmitglieder.
2011 gibts einen neuen Haustarifvertrag, der 2010 mit den Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten und IG Metall verhandelt wird.
Kann es sein, dass dieser Tarifvertrag nur für Mitglieder gilt und diese nur 35 Std./Woche haben aber die NICHT Mitglieder eine 48 Std-Woche? Danke.

MFG Matthias

Hallo,

Hallo

mein AG hat ca 270 Mitarbeiter beschäftigt. 1/3 davon sind
Gewerkschaftsmitglieder.
2011 gibts einen neuen Haustarifvertrag, der 2010 mit den
Gewerkschaftsmitgliedern, Betriebsräten

Ein Betriebsrat verhandelt keine Tarifverträge, das darf er gesetzlich gar nicht. Wahrscheinlich sind einzelne BR’e auch Funktionäre der IG Metall und nehmen in dieser Funktion an den Verhandlungen teil.

und IG Metall verhandelt wird.
Kann es sein, dass dieser Tarifvertrag nur für Mitglieder gilt

Das kann nicht nur sein, das ist der rechtliche Grundsatz.

und diese nur 35 Std./Woche haben aber die NICHT Mitglieder
eine 48 Std-Woche?

Dafür zahlen die IG-Metall-Mitglieder jeden Monat Beiträge, damit die Gewerkschaft ihre Interessen kollektiv vertritt. Nichtorganisierte müssen nun mal ihre Vertragsinhalte selber aushandeln und können nicht darauf vertrauen, dauerhaft als Trittbrettfahrer die Rosinen 'rauspicken zu können ohne jeglichen Aufwand. Jedem Nichtorganisierten steht es frei, durch einen Beitritt zur Gewerkschaft auch für sich die Geltung des Tarifvertrages zu erreichen.

Danke.

Bitte, gern geschehen.

MFG Matthias

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Kann es sein, dass dieser Tarifvertrag nur für Mitglieder gilt

Das kann nicht nur sein, das ist der rechtliche Grundsatz.

und diese nur 35 Std./Woche haben aber die NICHT Mitglieder
eine 48 Std-Woche?

Dafür zahlen die IG-Metall-Mitglieder jeden Monat Beiträge,
damit die Gewerkschaft ihre Interessen kollektiv vertritt.

Das stimmt aber so nicht ganz. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft garantiert noch lange keinen Tariflohn.

Nichtorganisierte müssen nun mal ihre Vertragsinhalte selber
aushandeln und können nicht darauf vertrauen, dauerhaft als
Trittbrettfahrer die Rosinen 'rauspicken zu können ohne
jeglichen Aufwand.

Wenn der Betrieb die Tariflöhne für gültig anerkennt werden auch nicht organisierte Mitarbeiter nach Tariflohn bezahlt. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft muss ja schliesslich nicht offen gelegt werden, es gibt Betriebe wo einem das Unmannehmlichkeiten bringen kann. Eine EU Richtlinie verlangt ja „Equal Pay“ wenn kein eigener Tarifvertrag besteht. Wer soll jetzt für einen nichtorganisierten Mitarbeiter einen Tarifvertrag aushandeln?

Gruss vonsales

Hallo

Hallo

Kann es sein, dass dieser Tarifvertrag nur für Mitglieder gilt

Das kann nicht nur sein, das ist der rechtliche Grundsatz.

und diese nur 35 Std./Woche haben aber die NICHT Mitglieder
eine 48 Std-Woche?

Dafür zahlen die IG-Metall-Mitglieder jeden Monat Beiträge,
damit die Gewerkschaft ihre Interessen kollektiv vertritt.

Das stimmt aber so nicht ganz. Eine Mitgliedschaft in der
Gewerkschaft garantiert noch lange keinen Tariflohn.

Wie wäre es mal mit dem Lesen des UP ? Da steht ganz klar was von einem Haus-TV. Also besteht auch bei Abschluß Tarifbindung - aber nur für die Mitglieder der TV-Parteien (§ 3 TVG: http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__3.html )

Nichtorganisierte müssen nun mal ihre Vertragsinhalte selber
aushandeln und können nicht darauf vertrauen, dauerhaft als
Trittbrettfahrer die Rosinen 'rauspicken zu können ohne
jeglichen Aufwand.

Wenn der Betrieb die Tariflöhne für gültig anerkennt werden
auch nicht organisierte Mitarbeiter nach Tariflohn bezahlt.

wie kommst Du darauf ??? Kannst Du das irgendwie belegen ?
Kannst Du nicht, denn es ist in dieser Absolutheit hanebüchener Unsinn.
Die AG, die die tarifliche Bezahlung FREIWILLIG auf alle Beschäftigten ausdehnen, tun das idR aus Bequemlichkeit und/oder um Ruhe in ihrem Laden zu haben. Da gibt es weder einen Automatismus noch einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft muss ja schliesslich nicht
offen gelegt werden,

Stimmt

es gibt Betriebe wo einem das
Unmannehmlichkeiten bringen kann.

Stimmt auch, aber da muß der AN halt durch, wenn er den Anspruch geltend machen will, wie bei allen anderen denkbaren Konflikten auch.

Eine EU Richtlinie verlangt
ja „Equal Pay“ wenn kein eigener Tarifvertrag besteht.

Liest Du auch im Zusammenhang, was Du schreibst ? Hier gibt es einen TV und dann ist unterschiedliche Vergütung auch zulässig. Selbst das BAG öffnet dafür in den letzten Jahren merh und mehr den Weg und rückt laaangsam von seiner Rechtsprechung zur „negativen Versammlungsfreiheit“ ab - z. B. hier:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

Wer
soll jetzt für einen nichtorganisierten Mitarbeiter einen
Tarifvertrag aushandeln?

Das ist ein Widerspruch in sich - für Nichtorganisierte gibt es keinen TV, die handeln ihre Arbeits- und Vergütungsbedingungen im Rahmen der Vertragsfreiheit selber aus, wenn sie sich schon den Gewerkschaftsbeitrag sparen wollen.

Vielleicht ergänzt Du mal dein aus Vermutungen und Hörensagen bestehendes Halbwissen, bevor Du hier Behauptungen aufstellst, die unhaltbar sind bzw. fundamentale Unkenntnis der rechtlichen Grundlagen erkennen lassen.

Gruss vonsales

&Tschüß
Wolfgang