Kann der AG Urlaub erteilen ohne Absprache?

Guten Tag,einer Person wurde beantragter Urlaub (ohne Absprache) gestrichen.Dafür wurde dieser Person der verweigerte Urlaub zusammenhängend (ohne Absprache) zu einem nicht gewollten Zeitpunkt erteilt.Ist dies zulässig bzw. kann man dagegen etwas machen?

Hallo,

der Urlaub wird einseitig vom AG gewährt. Er hat die Wünsche des AN nur zu berücksichtigen, soweit denen nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen.

Wenn es die gibt, dann kann der AG dem AN einen anderen Urlaub als beantragt gewähren, wobei üblicherweise dem AN die Möglichkeit zu einer Änderung seines Urlaubswunsches gegeben wird, wenn dieser nicht erfüllbar ist. Das ist natürlich sinnlos, wenn es aus AG-Sicht überhaupt nur einen richtigen Zeitpunkt für den Urlaub gibt und er diesen einfach zuweist.

VG
EK