Hallo alle hier, kann der AG Urlaub von dieses Jahr kürzen nur weil der AN Krank war, durch OP länger ?
Danke im voraus
Natürlich kann er das.
Aber nicht unter die gesetzliche Mindestgrenze.
Gruß
Granini
Moin,
Natürlich kann er das.
Aber nicht unter die gesetzliche Mindestgrenze.:
Hm, ich hatte aus gegebenem Anlass vor einiger Zeit mal dazu rumgestöbert und nichts Handfestes dazu gefunden.
Ich kann mir das i-wie auch nicht vorstellen. Natürlich weiß ich, dass es völlig schnurz-piepe ist, was ich mir vorstellen kann.
Könntest du mir zeigen, wo das steht?
Danke und Gruß
Natürlich kann er das.
Das bezwei- bis achtfele ich hiermit mal ganz oberheftig.
Aber nicht unter die gesetzliche Mindestgrenze.
Gibt es dazu eine Quelle?
Natürlich kann er das.
Aber nicht unter die gesetzliche Mindestgrenze.
Unsinn hoch 3, soweit tatsächlich Kürzung im lfd. Urlaubsjahr gemeint ist.
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis entsteht der komplette Anspruch auf Jahresurlaub am 01.01. für das Kalenderjahr.
Kürzungsgründe für den Urlaub sieht das Gesetz nur aus den in § 5 Abs. 1 BUrlG angegebenen Gründen vor:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 darf von diesen Vorschriften nicht zuungunsten der AN abgewichen werden - weder durch TV, Arbeitsvertrag oder sonstige Regelungen.
Das mit der „gesetzlichen Untergrenze“ ist wahrscheinlich eine Verwechslung mit der Regelung zum Urlaubsverfall gem. § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens zum 31.03. des Folgejahres…
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
… und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH von 2009.
Gruß
Granini
&Tschüß
Wolfgang
Guten Tag,
Nochmals Danke für diesen schnellen Antwort, aber bin genau so schlau wie vorher, darf er den Laufenden Jahresurlaub Kürzen weil durch ein op den AN nicht Arbeiten konnte ? Statt 36 Tagen Urlaub nur 24.;-(
Während des Krankseins, kein Fahrrad, nicht schwimmen gehen, sich fast selber nicht anziehen können, nennt mann kein Spaß,und keine erholung.
Danke und Gruß
Guten Tag,
Hallo,
Nochmals Danke für diesen schnellen Antwort, aber bin genau so
schlau wie vorher, darf er den Laufenden Jahresurlaub Kürzen
weil durch ein op den AN nicht Arbeiten konnte ? Statt 36
Tagen Urlaub nur 24.;-(
NEIN, er darf im laufenden Jahr nicht kürzen. Das hatte ich doch geschrieben.
Während des Krankseins, kein Fahrrad, nicht schwimmen gehen,
sich fast selber nicht anziehen können, nennt mann kein
Spaß,und keine erholung.
Das spielt keine Rolle.
Danke und Gruß
&Tschüß
Wolfgang
Soweit ich das gelernt habe nicht! Du hast einen Jährlichen Anspruch auf deinen Urlaub, und dieser begriff wird mit entspannung und arbeitslosem leben verbunden!
Das bedeutet das WEnn man Krank ist, dann ist man Krank, und kann sich nicht ausruhen, Urlaub machen…, weiterhin ist es so, das selbst wenn du im Urlaub Krank wirst, dein Urlaub damit nichtmehr besteht, und du diese Urlaubstage wieder nehmen kannst, muss halt nen Krankenschein her.
Urlaub kürzen sollte nicht gehen!
Das einzigste, wenn du länger als 6 wochen am stück krank bist, bekommst du nur noch 60% glaube von der Krankenkasse, und dein chef hat die möglichkeit die hälfte deiner Urlaubstage selbst zu bestimmen wann diese zu machen sind.
lg
Hallo Wolfgang,
ich kann leider mit keinen §§ aufwarten, deine sind aber auch nicht gerade sehr hilfreich für den vorliegenden Fall.
Warum sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, dass ZUSÄTZLICH zu den Tagen die das Gesetz mindestens vorschreibt, mehr Urlaubstage gewährt werden aber nur falls keine Krankheitstage vorliegen?
Das gibt es in der Praxis durchaus und ich sehe dabei auch kein Problem (bin aber auch kein Rechtsexperte, zugegeben).
Gruß
Granini
Hallo Wolfgang,
Hallo,
ich kann leider mit keinen §§ aufwarten, deine sind aber auch
nicht gerade sehr hilfreich für den vorliegenden Fall.
Es sind aber die grundlegenden Bestimmungen für die Fallschilderung.
Warum sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, dass
ZUSÄTZLICH zu den Tagen die das Gesetz mindestens vorschreibt,
mehr Urlaubstage gewährt werden aber nur falls keine
Krankheitstage vorliegen?
Das gibt es in der Praxis durchaus und ich sehe dabei auch
kein Problem (bin aber auch kein Rechtsexperte, zugegeben).
Wir reden hier laut UP über den Urlaub für das laufende Jahr.
Nochmal, dieser Urlaubsanspruch entsteht komplett und im lfd. ungekündigten Arbeitsverhältnis unverfallbar am 01.01. jeden Jahres.
Urlaub kann eben grundsätzlich nicht im Laufe des Jahres „erdient“ werden.
Es mag durchaus Vereinbarungen geben, die zB als Anwesenheitsprämie zusätzliche Freizeit geben. Ich kenne auch solche.
Aber im Gegensatz zu Deiner Schilderung legen rechtssichere Vereinbarungen auf zwei Dinge wert:
- Es geht immer um Ansprüche, die für einen folgenden Zeitraum erworben werden, nicht für den laufenden - egal ob dieser Zeitraum Monat, Quartal, (Kalender-)Jahr oder sonstwas ist.
- Diese Ansprüche werden idR als Freizeitausgleich o.ä. definiert, aber kaum als Erholungsurlaub iSd BUrlG, da mit dieser Bezeichnung „Erholungsurlaub“ für den AG einige rechtliche Unwägbarkeiten verbunden wären.
Für die Kürzung von Urlaubsansprüchen - egal ob gesetzlich oder sonstwie begründet - gilt allein der sehr enge und abschließende Rahmen des § 5 BUrlG.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Andere Gründe sind nicht zulässig.
Gruß
Granini
&Tschüß
Wolfgang
Urlaub kürzen sollte nicht gehen!
Nicht nur „sollte“, sondern geht überhaupt nicht !
Das einzigste, wenn du länger als 6 wochen am stück krank
bist, bekommst du nur noch 60% glaube von der Krankenkasse,
und dein chef hat die möglichkeit die hälfte deiner
Urlaubstage selbst zu bestimmen wann diese zu machen sind.
Woher hast Du diese Weisheit ? Das ist in dieser Form hanebüchener Unsinn.
§ 7 BUrlG gilt auch dann, wenn ein AN krank war/ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Da gibt es keine Sonderrechte für den AG
lg
kopfschüttelnd