Kann der AG Versicherungen bei der DV vorschreiben

Hallo,

angenommen am 1.4.05 will der Arbeitnehmer A eine kombinierte Direkt/BU Versicherung abschließen, und dafü ein teil seines gehaltes umwandeln. Kann der Arbeitgeber dann rechtlich auf einen bestimmten Versicherer bzw. auf eine Auswahl von verschiedenen versicherungen bestehen ?

Meines Wissens ist es nach dem Alterseinkünftegesetz ja so, dass der Arbeitgeber etwas anbieten muss, aber frei ist welchen Weg er geht ( PK, Pensionsfonfs etc), aber trifft das auch auf die Versicherungsgesellschaften zu ?

Danke

Hi

Der Arbeitgeber kann eine betriebliche Altersvorsorgeprodukt ablehnen, egal welcher Gesellschaft. Der Arbeitgeber hat jedoch das recht auf eine Betriebliche Altersvorsorge, d.h. er darf nicht alle „verbieten“. Der AG kann sogar nur eine (1) Vorschreiben, die der AN nehmen kann oder auf die BetrAV verzichten.

MfG
Michael

P.S. Schau dir auch mal als Alternative die Teilzeitkonten an.

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