Hallo,
angenommen am 1.4.05 will der Arbeitnehmer A eine kombinierte Direkt/BU Versicherung abschließen, und dafü ein teil seines gehaltes umwandeln. Kann der Arbeitgeber dann rechtlich auf einen bestimmten Versicherer bzw. auf eine Auswahl von verschiedenen versicherungen bestehen ?
Meines Wissens ist es nach dem Alterseinkünftegesetz ja so, dass der Arbeitgeber etwas anbieten muss, aber frei ist welchen Weg er geht ( PK, Pensionsfonfs etc), aber trifft das auch auf die Versicherungsgesellschaften zu ?
Danke