Kann der alte Mieter mit dem neuen sprechen?

Hallo!

Folgende hypotetische Situation:

Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist. Es ist also keine frühzeitige Kündigung wegen der Beeinträchtigung, sondern ganz normale 3-Monatige Kündigung.

Jetzt die Frage: darf der Mieter während der Besichtigung durch potentielle neue Mieter über dieses Problem erzählen? In diesem Fall wird die Besichtigung durch den Vermieter organisiert. Der jetzige Mieter hätte kein Interesse die Wohnung früher oder später zu vermieten.

Der Vermieter will bewusst nicht über das Problem erzählen. Es gibt die Meinung, dass der Mieter das auch nicht darf, weil das gegen den Interessen vom Vermieter geht und rechtliche Folgen haben kann. Stimmt es?

Danke im voraus für die Antworte.

Andrewww

natürlich kann der jetzige mieter sowas erzählen. er darf die wohnung nicht „absichtlich schlecht machen“ (salopp ausgedrückt), aber natürlich darf er z.b. fragen nach möglichen lärmquellen wahrheitsgemäß beantworten.

soll heißen: es wäre sicherlich nicht gut, dem neuen mieter gleich als erstes davon zu erzählen. frei nach dem motto: „einen wunderschönen guten tag - wussten sie schon, dass es diese kegelbahn gibt?..“

aber wenn das gespräch drauf kommt…

wenn der vermieter sowas verhindern will, muss er seine termin eben so legen, dass sich die mieter nicht begegnen - also wenn der aktuelle mieter draußen ist.

Hallo

Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine
Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung
durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die
Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist.

Das wundert mich nicht, denn das Gewerbeaufsichtsamt ist dafür nicht zuständig, sondern das Umweltschutzamt.

Ansonsten kann man ganz im Gegenteil allenfalls dann Probleme bekommen, wenn man auf ausdrückliche Befragung wider besseres Wissen behauptet, dass es in der Wohnung kein Lärmproblem gibt.

Gruß
malbop

Hallo

Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine
Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung
durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die
Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist.

Das wundert mich nicht, denn das Gewerbeaufsichtsamt ist dafür
nicht zuständig, sondern das Umweltschutzamt.

Wie wäre es, wenn der Umweltschutzamt selber die Gewerbeaufsichtsamt beantragt hat, wegen einer Beschwerde? Und dann wäre der Umweltschutzamt mit den Ergebnissen zufrieden…

Ich erinnere mich an Ihre Antwort zu anderer Frage (/t/laermbelaestigung-durch-gewerbliche-nachbarn/6415303

Ansonsten kann man ganz im Gegenteil allenfalls dann Probleme
bekommen, wenn man auf ausdrückliche Befragung wider besseres
Wissen behauptet, dass es in der Wohnung kein Lärmproblem
gibt.

Vielen Dank!

Andrewww

Danke!

Darf dann generell der alte Mieter sich einmischen? Oder sind die Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem neuen Mieter für den alte Mieter ein Tabu sind?

In der Situation würde der Mieter gerne die neue Mieter warnen. Der Vermieter will es aber verhindern…

Hallo

Wie wäre es, wenn der Umweltschutzamt selber die
Gewerbeaufsichtsamt beantragt hat, wegen einer Beschwerde? Und
dann wäre der Umweltschutzamt mit den Ergebnissen zufrieden…

Gut, aber dazu muss dann die Messung in der Wohnung des Betroffenen stattgefunden haben, um rechtsgültig sein zu können.

Außerdem hindert selbst dann die objektive Einhaltung von Lärmgrenzwerten keinen Mieter daran, auf Befragung seinen subjektiven Eindruck wiederzugeben.

Gruß
smalbop

Hallo!

auch hallo,

Der Vermieter will bewusst nicht über das Problem erzählen. Es
gibt die Meinung, dass der Mieter das auch nicht darf, weil
das gegen den Interessen vom Vermieter geht und rechtliche
Folgen haben kann. Stimmt es?

Ist denn die freie Meinungsäußerung abgeschafft?

Dann erzähl dem Interessenten doch etwas über die Vorzüge der Wohnung!
Verkehrsgünstig gelegen (?), man hat es auch nicht weit bei Bedarf nach sportlicher Betätigung - zur Kegelbahn sind es nur wenige Schritte und man kann sogar in Hausschuhen dort hin :smile:
Wenn der Neue dann diesen Wink mit dem Zaunpfahl nicht versteht . . .

SCNR

LG
kl

Hallo

Wie wäre es, wenn der Umweltschutzamt selber die
Gewerbeaufsichtsamt beantragt hat, wegen einer Beschwerde? Und
dann wäre der Umweltschutzamt mit den Ergebnissen zufrieden…

Gut, aber dazu muss dann die Messung in der Wohnung des
Betroffenen
stattgefunden haben, um rechtsgültig sein zu
können.

Das ist auch der Fall.

Außerdem hindert selbst dann die objektive Einhaltung von
Lärmgrenzwerten keinen Mieter daran, auf Befragung seinen
subjektiven Eindruck wiederzugeben.

Und falls man ungefragt darüber erzählt? Macht kein Unterschied?

Gruß
smalbop

Dann erzähl dem Interessenten doch etwas über die Vorzüge der
Wohnung!
Verkehrsgünstig gelegen (?), man hat es auch nicht weit bei
Bedarf nach sportlicher Betätigung - zur Kegelbahn sind es nur
wenige Schritte und man kann sogar in Hausschuhen dort hin :smile:
Wenn der Neue dann diesen Wink mit dem Zaunpfahl nicht
versteht . . .

Danke! Gute Idee :smile: Aber leider wird der Vermieter das auch verstehen.

was heißt „einmischen“? wenn im gespräch das thema angesprochen wird und/oder der mieter gefragt wird, dann darf er natürlich wahrheitsgemäß antworten. dagegen spricht nix.

allerdings: was soll’s? will man dem vermieter eins auswischen? dann sollte man sich sehr überlegen, was man von sich gibt.

Danke! Gute Idee :smile: Aber leider wird der Vermieter das auch
verstehen.

Verstehen wird er es sowieso, aber machen kann er nichts dagegen.

Außerdem hindert selbst dann die objektive Einhaltung von
Lärmgrenzwerten keinen Mieter daran, auf Befragung seinen
subjektiven Eindruck wiederzugeben.

Und falls man ungefragt darüber erzählt? Macht kein
Unterschied?

ich würde es so formulieren: „Ich finde es ja eigentlich schade, hier wegzumüssen, weil ich doch auch beim Wohnen gerne gemerkt habe, dass ich nicht allein bin auf der Welt.“

smalbop

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Hallo,

Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist. Es ist also keine frühzeitige Kündigung wegen der Beeinträchtigung, sondern ganz normale 3-Monatige Kündigung.

Dann sollte man seine möglichen Äußerungen auch entsprechend rüberbringen. Etwa so, dass man es persönlich als störend empfindet und nicht behaupten, dass man nachts aufgrund des Lärms nicht schlafen kann.

Jetzt die Frage: darf der Mieter während der Besichtigung durch potentielle neue Mieter über dieses Problem erzählen?

Was spräche vielmehr dagegen? Die Besichtigung hat doch den Zweck, dass sich der potenzielle Mieter einen Eindruck von den Eigenschaften der Wohnung verschaffen kann.

In diesem Fall wird die Besichtigung durch den Vermieter organisiert. Also ich kenne das dann als potenzieller Mieter so, dass einem der Vermieter/Makler drauf aufmerksam macht, dass der aktuelle Mieter ein notorischer Querulant sei und grundsätzlich an allem etwas auzusetzen habe. Deswegen solle man den am besten gar nicht erst ansprechen.

Aber wenn man denn als Mieter angesprochen wird, darf man freilich die Wahrheit sagen und ist nicht wie beim Arbeitszeugnis zu positiven Formulierungen oder zu einer Reisekatalogsprache verpflichtet.

Der Vermieter will bewusst nicht über das Problem erzählen.

Logo.

Es gibt die Meinung, dass der Mieter das auch nicht darf, weil das gegen den Interessen vom Vermieter geht und rechtliche Folgen haben kann. Stimmt es?

Das stimmt nur insofern, wenn er die Wohnung schlecht macht, also irgendwelchen Mist behauptet, der objektiv nicht da ist. Also etwa behaupten, dass bei „Alle Neune“ das Geschirr aus den Schränken fällt. Er dürfte aber sein persönliches Missempfinden ausdrücken und dabei vielleicht das Wort Lärm vermeiden und stattdessen von als störend empfundenen Geräuschen sprechen.

Und wenn man, wie hier schon erwähnt, von dem Vorteil einer Kegelbahn direkt im Haus erzählt, kann einem der Vermieter auch nichts. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass einem der Vermieter in der eigenen Wohnung Redeverbot erteilen kann.

Grüße

Irgendwann kommt der Tag der Abnahme. Es könnte dann allerdings möglich sein, dass der VM sich an gewisse Dinge erinnert und dann andere Dinge sehr, sehr eng auslegt.

vnA

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Danke!