Kann der alte Mieter mit dem neuen sprechen?

Hallo

Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine
Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung
durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die
Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist.

Das wundert mich nicht, denn das Gewerbeaufsichtsamt ist dafür
nicht zuständig, sondern das Umweltschutzamt.

Wie wäre es, wenn der Umweltschutzamt selber die Gewerbeaufsichtsamt beantragt hat, wegen einer Beschwerde? Und dann wäre der Umweltschutzamt mit den Ergebnissen zufrieden…

Ich erinnere mich an Ihre Antwort zu anderer Frage (/t/laermbelaestigung-durch-gewerbliche-nachbarn/6415303

Ansonsten kann man ganz im Gegenteil allenfalls dann Probleme
bekommen, wenn man auf ausdrückliche Befragung wider besseres
Wissen behauptet, dass es in der Wohnung kein Lärmproblem
gibt.

Vielen Dank!

Andrewww