Hallo,
Der Mieter zieht um. Der Grund dazu ist, dass im Gebäude eine Kegelbahnalnlage gibt, die man jeden Tag hört. Die Prüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt hat festgestellt, dass die Beeinträchtigung besteht, aber nicht kritisch ist. Es ist also keine frühzeitige Kündigung wegen der Beeinträchtigung, sondern ganz normale 3-Monatige Kündigung.
Dann sollte man seine möglichen Äußerungen auch entsprechend rüberbringen. Etwa so, dass man es persönlich als störend empfindet und nicht behaupten, dass man nachts aufgrund des Lärms nicht schlafen kann.
Jetzt die Frage: darf der Mieter während der Besichtigung durch potentielle neue Mieter über dieses Problem erzählen?
Was spräche vielmehr dagegen? Die Besichtigung hat doch den Zweck, dass sich der potenzielle Mieter einen Eindruck von den Eigenschaften der Wohnung verschaffen kann.
In diesem Fall wird die Besichtigung durch den Vermieter organisiert. Also ich kenne das dann als potenzieller Mieter so, dass einem der Vermieter/Makler drauf aufmerksam macht, dass der aktuelle Mieter ein notorischer Querulant sei und grundsätzlich an allem etwas auzusetzen habe. Deswegen solle man den am besten gar nicht erst ansprechen.
Aber wenn man denn als Mieter angesprochen wird, darf man freilich die Wahrheit sagen und ist nicht wie beim Arbeitszeugnis zu positiven Formulierungen oder zu einer Reisekatalogsprache verpflichtet.
Der Vermieter will bewusst nicht über das Problem erzählen.
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Es gibt die Meinung, dass der Mieter das auch nicht darf, weil das gegen den Interessen vom Vermieter geht und rechtliche Folgen haben kann. Stimmt es?
Das stimmt nur insofern, wenn er die Wohnung schlecht macht, also irgendwelchen Mist behauptet, der objektiv nicht da ist. Also etwa behaupten, dass bei „Alle Neune“ das Geschirr aus den Schränken fällt. Er dürfte aber sein persönliches Missempfinden ausdrücken und dabei vielleicht das Wort Lärm vermeiden und stattdessen von als störend empfundenen Geräuschen sprechen.
Und wenn man, wie hier schon erwähnt, von dem Vorteil einer Kegelbahn direkt im Haus erzählt, kann einem der Vermieter auch nichts. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass einem der Vermieter in der eigenen Wohnung Redeverbot erteilen kann.
Grüße