Liebe/-r Experte/-in,
wäre dankbar für einen Rat zu folgendem Fall:
Minijob-AN wird seit Monaten vom Geschäftsführer einer sehr kleinen Firma mehr oder weniger ignoriert und nicht mit Aufgaben betreut. Sucht sich selbst (Hilfs-)Aufgaben oder bekommt vom anderen Vorgesetzten Aufgaben, die aber nicht beendet werden können, weil der Geschäftsführer nicht sein o.k. gibt bzw. weil es für die Aufgaben des AN noch nicht mal einen geeigenten PC/das nötige Programm gibt. AN „bettelt“ seit Monaten um Kontakt zum GF und um Aufgaben, für die er schließlich eingestellt wurde.
Vor vier Tagen nun teilt ihm der Vorgesetzte durch die Blume mit, dass der GF heute ins Haus käme und mit AN (unerfreulich) sprechen müsse, weil GF 1. den AN persönlich nicht mag und 2. weil AN nur Geld kostet, aber unter’m Strich nichts einbringt.
Daraufhin wird der AN sehr ungehalten und wirft dem GF Inkompetenz und unsoziales Verhalten vor … und beschimpft ihn in seinem Frust der letzten Monate auch als Hanswurst. Außerdem äußert der AN, dass er nun die Schnauze voll hat und jetzt nach Hause geht. Eigentlich wollte AN in seiner ersten großen Wut kündigen, aber da er keine andere Arbeit hat, würden ihm dadurch einfach nur Nachteile entstehen.
Vor zwei Tagen nun ließ der GF über den „netten“ Vorgesetzten tel. mitteilen, dass er eine fristlose Kündigung will und dass der AN das Büro nicht mehr betreten dürfte.
Wer die fristlose Kündigung aussprechen soll hat er wohl nicht gesagt. Aufgrund seines bisherigen Verhaltens ist aber anzunehmen, dass er sich nicht die Mühe machen wird - und bis jetzt ist auch noch keine Kündigung eingetroffen. Weiter wird befürchtet, dass der GF das letzte Gehalt als „Druckmittel“ zurückbehält, was natürlich finanzielle Schwierigkeiten für den AN nach sich ziehen würde. AN hat beim netten Vorgesetzten weiter Arbeitsbereitschaft signalisiert, was allerdings schwer wird, wenn er die Firma nicht mehr betreten darf.
Wie soll/kann sich AN verhalten, um wenigstens eine fristgerechte Kündigung mit Zahlung aller bis zu diesem Termin offenen Gehälter zu erwirken? Soll er kommenden Dienstag - als wäre nichts gewesen - wieder auf der Arbeit erscheinen?
Vielen Dank vorab für eine Antwort.
Hallo,
leider kann ich da nicht richtig weiterhelfen. Das Thema ist einfach zu kmoplex. Nur so viel kann ich sagen. Eine Kündigung - egal ob fristlos oder fristgerecht - muss immer schriftlich erfolgen.
Viele Grüße
Stefanie
Guten Abend,
ziemlich speziell die Frage und wohl abschließend nur von einem Juristen mit Schwerpunkt Arbeitsrecht zu beantworten.
Selbst bin ich Personalleiter und würde an Stelle des AN auf jeden Fall am Dienstag zur Arbeit erscheinen. So lange ihm kein schriftliches Hausverbot
(rechtssicher durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt wurde, kann er weiter seinen Arbeitsplatz aufsuchem, auch vor dem Hintergrund das GF scheinbar ja wenig Ahnung hat und selten im Hause ist…
Solange AN genug Rückgrat hat, also so lange in der Firma auflaufen, bis die Kündigung kommt und dann klagen…
Schönes WE
Hallo Schnitzi2000,
eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Mangels schriftlicher Kündigung besteht also nach wie vor ein wirksames Arbeitsverhältnis. „Die Schnautze voll“ oder die Mitteilung über den Vorgesetzten sind nur mündlich erfolgt und daher ohne Auswirkungen.
Es ist schwerwiegend, wenn ein Arbeitnehmer ohne Entschuldigung (Arbeitsunfähigkeit, …) nicht zur Arbeit erscheint. Das könnte ein Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung oder eben dafür sein, kein Geld zu zahlen.
Vorschlag: Sie sollten unbedingt Ihre Arbeitsleistung anbieten, am besten nachweisbar. Schreiben Sie also per E-Mail oder Fax, dass Sie kommen oder gehen Sie einfach hin und bieten Ihre Arbeitsleistung an. Wenn man Sie dann nach Hause schickt, haben Sie trotzdem Anspruch auf Entgelt. Sie sollten also dafür sorgen, dass bei diesem Gespräch Zeugen dabei sind.
Ausstehendes Entgelt sollten Sie einklagen. Bitte beachten Sie hierbei die Ausschlussfristen, die im Arbeitsvertrag geregelt sind. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer Frist von z.B. drei Monaten eventuelle Entgeltdifferenzen beim Arbeitgeber anmahnen müssen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Waitschies & Ziegenhagen
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Hallo Herr Ziegenhagen,
vielen, vielen Dank für die kompetente und freundliche Antwort.
Wir hatten eigentlich gedacht, „Hanswurst“ würde eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Aber nachdem Sie nichts davon schreiben …
Mein Mann hat am Samstag seinen Stundennachweis an den „netten“ Vorgesetzten und den GF gemailt und angekündigt, dass er - wie gehabt - am Di., 10 Uhr, im Büro sein wird. Problem hierbei: er hat keinen Schlüssel zu den Geschäftsräumen. Wenn der „nette“ Vorgesetzte also Ärger aus dem Weg gehen möchte bzw. sich nicht zwischen zwei Stühle setzen will, wird er einfach nicht ins Büro kommen und mein Mann wird (wie manchmal schon) blöd vor der Tür rumstehen. Wir hatten schon überlegt, ob er in einem solchen Fall ein Handyfoto von sich machen soll, vor dem Eingang mit Datum!?! Gilt das als Beweis für seine Arbeitswilligkeit?
Tut mir leid, ich möchte Sie ja eigentlich nicht über Maßen behelligen, aber sollte Ihnen zu diesem verzwickten Umstand noch etwas Sinnvolles einfallen wäre ich für eine erneute Antwort sehr dankbar. Bis dahin wünsche ich Ihnen noch einen schönen Feiertag (oder müssen die Berliner schuften?) und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Schnitzi2000
Moment: Ich habe nicht gesagt, dass dies keine Kündigung rechtfertigt. Beleidigung wäre grundsätzlich ein fristloser Kündigungsgrund. Vielleicht kommt die Kündigung (schriftlich) ja noch. Aber solange sie nicht vorliegt, ist das Arbeitsverhältnis wie gesagt ungekündigt und besteht weiter fort.
Die E-Mail genügt. Mehr muss man nicht tun.
In Berlin? Gibt es doch keine Feiertage. Als Selbständiger ist das egal und ein Grund zur Freude. Dann sind die Angestellten auch alle da! 