Kann der Anspruch auf eine Leihgabe verfallen ?

Wenn sich Person A einen Gebrauchsgegenstand von Person B leiht, Person B erst nach über einem Jahr Anspruch auf die Leihgabe erhebt, ist dann dieser Anspruch noch gültig, oder ist dieser nach mehr als einem Jahr abgelaufen oder verfallen ?

Danke im Voraus

Natürlich kann der Verleiher seine Sache zurückfordern nach 'nem Jahr. Das wäre ja auch noch schöner, wenn der Entleiher die Sache erstmal ne Weile behält, und dann soll sie ihm plötzlich gehören…

§ 604 Abs.3 BGB.

Viele Grüße
OpiWahn