Kann der anspruch auf schmerzensgeld verjähren?

Hallo, ihr Lieben!
Wenn man in der ersten Motorradfahrstunde wegen grober Fahrlässigkeit des Fahrlehrers einen Unfall hatte und dies schon 5 Jahre her ist, kann man dann noch Schmerzensgeldansprüche stellen? Verjährt so ein Anspruch überhaupt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

die hamstermaus

Ja, sicher verjährt ein solcher Anspruch.

Grundsätzlich verjährt ein solcher Anspruch 3 Jahre nach Kenntnis vom Schaden und Schädiger. Die Frist beginnt mit Ablauf des jahres, in dem der Schaden entstanden ist (§§ 195, 199 I BGB).

Der Anspruch ist also wohl verjährt.

Ich bedanke mich herzlich für Deine schnelle Antwort!!