Hallo!
Nehmen wir mal an, dass ein (stellvertretender) Vorgesetzter einem Mitarbeiter mündlich, zwischen Tür und Angel mitteilt, er dürfe nicht mit dem Kollegen XY in die Raucherpause. Dürfte bei nicht Einhaltung dieser Anweisung eine Abmahnung folgen?
Wichtig wäre eventuell zu erwähnen, dass für die Raucherpause eine Ausstempel-Pflicht besteht, die in diesem theoretischen Fall natürlich erfolgt ist.
Vielen Dank im Voraus!
Kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter verbieten mit einem bestimmten Kollegen in die Pause zu gehen
Hallo!
Hierzu ist de Fall nicht eindeutig genug geschildert.
Wenn Raucherpausen unabhängig von der zeitlichen Lage von jedem gemacht werden dürfen, dann kann man es nicht verbieten.
Wenn Raucherpausen nur abwechselnd gemacht werden dürfen, z.B. weil eine Anlagen-/Telefon-/ oder sonstige Betreuung notwendig ist, dann kann es verboten werden gemeinsam in die Raucherpause zu gehen.
Dies kann jedoch nicht an Personen festgemacht werden, sondern an der Tätigkeit.
Zusammengefasst: Wenn es der Betriebsablauf gestattet und keine festen Zeiten vereinbart sind, kann ich in die Pause gehen mit wem ich will. Dies ist mein persönliches Recht.
Hallo!
Hierzu ist de Fall nicht eindeutig genug geschildert.
Wenn Raucherpausen unabhängig von der zeitlichen Lage von jedem gemacht werden dürfen, dann kann man es nicht verbieten.
Wenn Raucherpausen nur abwechselnd gemacht werden dürfen, z.B. weil eine Anlagen-/Telefon-/ oder sonstige Betreuung notwendig ist, dann kann es verboten werden gemeinsam in die Raucherpause zu gehen.
Dies kann jedoch nicht an Personen festgemacht werden, sondern an der Tätigkeit.
Zusammengefasst: Wenn es der Betriebsablauf gestattet und keine festen Zeiten vereinbart sind, kann ich in die Pause gehen mit wem ich will. Dies ist mein persönliches Recht.
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Hallo,
Also ich denke das der Arbeitgeber es verbieten kann zusammen wärend der Arbeitszeit Raucherpausen zu zweit zu verbieten. Nun kommt es natürlich darauf an ob es während der regulären Arbeitszeit ist oder nicht!
Hallo,
ich kann Ihnen leider keine rechtliche Grundlage für meine Meinung nennen, aber ich gehe mal davon aus, dass dies auf keinen Fall geht, da es sich in diesem Fall um Ihre Freizeit handelt und Ihr Chef Ihnen nicht vorschreiben kann mit wem Sie Ihre Freizeit verbringen.
Anders gelagert ist der Fall natürlich, wenn Sie nicht zusammen gehen sollen, da dies in irgendeiner Weise den Arbeitsablauf stört… z. B. einer muss immer im Büro anwesend sein o.ä.
Hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Gruß,
Astrid
Hallo!
Vielen Dank für deine Meinung, die mir sehr geholfen hat. Der Arbeitsablauf war zu keiner Zeit beeinschränkt, deswegen bin auch ich der Meinung, dass eine solche Arbeitsanweisung seitens des Arbeitgebers nicht zulässig ist. Für die Raucherpause muß sich jeder Mitarbeiter ausstempeln und die Raucherzeiten werden vom Arbeitgeber nicht eingegrenzt oder vorgegeben werden. Nun wurde aber bei einem Einzelfall diese „spezielle“ Anweisung ausgesprochen. Was meiner Meinung nach überhaupt keine rechtliche Grundlage hat.
Also noch einmal vielen Dank für’s Antworten!
Und einen schönen Abend!
Hi,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.
Für die Raucherpausen muss sich jeder Mitarbeiter während der regulären Arbeitszeit ausstempeln. Häufigkeit und die Dauer der Raucherpausen ist somit dem Angestellten freigestellt. Aber natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der normale Arbeitsablauf durch die Pausen nicht gestört werden. In diesem speziellen Einzelfall war der Arbeitsablauf nicht gefährdet. Und diese ungewöhnliche Arbeitsanweisung wurde auch nur einem Mitarbeiter der Abteilung ausgesprochen…!
Aber vielen Dank für deine Antwort!
Einen schönen Abend!
Hi, guten Abend!
Als aller erstes möchte ich mich für die Antwort bedanken. Die Raucherpausen dürfen tatsächlich von jedem ohne Einschränkung der Dauer und/oder Häufigkeit genommen werden.
Wichtig ist nur, dass der jeweilige Angestellt sich ausstempelt. In diesem nun speziellen Fall ist dies geschehen. Selbstverständlich darf der normale Arbeitsablauf durch die Abwesenheit des Rauchers nicht gestört werden, aber dies war auch nicht der Fall…
Ich denke auch, dass diese sonderbare Arbeitsanweisung seitens des Arbeitgebers keine rechtliche Grundlage hat und somit eine Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
Also noch einmal vielen Dank für die Antwort!!
Und einen schönen Abend.
Nein, das darf er nicht. (s. Arbeitsrecht, ArbGG)
Jedenfalls nicht mit der Begründung. Allerdings kann der AG eine andere Begründung finden, z. Bsp. dass nur ein AN in die Pause darf.
VG Ramona