Kann der Arbeitsgeber den geldwerten Vorteil übernehmen?

Hypothetische Frage.
Eine Firma bietet einem neuen Mitarbeiter einen Dienstwagen an.
Im Arbeitsvertrag steht eine Klausel, dass die Gesellschaft alle Steuern für den geldwerten Vorteil übernimmt.

Geht das so ohne weiteres? Muss der Arbeitnehmer dabei etwas beachten?

Danke für die Hilfe!

Servus,

das geht immer nur ungefähr, niemals präzise: Der Arbeitgeber kennt den Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers überhaupt nicht; er muss sich bei der Berechnung nach dem Lohnsteuereinbehalt richten, das ist also eine Schätzung.

Möglich wäre auch, dass es einen Kuhhandel des Arbeitgebers mit dem Finanzamt gibt und er pauschale Beträge auf der Basis eines geschätzten durchschnittlichen Grenzsteuersatzes aller Arbeitnehmer abführt, die bei ihm Dienstwagen bekommen. Dann würde der Geldwerte Vorteil gar nicht auf den einzelnen Abrechnungen und auf den Lohnsteuerbescheinigungen auftauchen.

Schöne Grüße

MM

Moin,

diese Regelung ist nicht ungewöhnlich und kommt auch bei meinem aktuellen Arbeitgeber vor.
Der Arbeitnehmer muss dabei nichts beachten.
Die gängigen Lohn- und Gehaltsprogramme beherrschen die sogenannte Netto-Hochrechnung auch bei Sachbezügen wie dem geldwerte Vorteil.

Gruß

E.T.

Servus,

die ‚Netto-Hochrechnung‘ auf der Basis des Lohnsteuerabzugs ist, wie bereits ausführlich erläutert, immer eine Schätzung.

Schöne Grüße

MM

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Und das wäre legal? Es ist ja nicht so, dass nicht auch noch andere Stellen interessieren könnte, was ein Arbeitnehmer so verdient.

Grüße

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Servus,

ja, das wäre legal - die Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt nur das Steuerbrutto; da stehen auch keine pauschal besteuerten Bezüge und steuerfreien Bezüge drauf.

Allgemeiner gültig ist die monatliche Abrechnung gem. § 108 GewO, die zur Zahlung des Arbeitsentgelts gehört - da muss alles drauf.

Schöne Grüße

MM

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Ich danke für die prompte und qualifizierte Antwort!