Servus,
das geht immer nur ungefähr, niemals präzise: Der Arbeitgeber kennt den Grenzsteuersatz des Arbeitnehmers überhaupt nicht; er muss sich bei der Berechnung nach dem Lohnsteuereinbehalt richten, das ist also eine Schätzung.
Möglich wäre auch, dass es einen Kuhhandel des Arbeitgebers mit dem Finanzamt gibt und er pauschale Beträge auf der Basis eines geschätzten durchschnittlichen Grenzsteuersatzes aller Arbeitnehmer abführt, die bei ihm Dienstwagen bekommen. Dann würde der Geldwerte Vorteil gar nicht auf den einzelnen Abrechnungen und auf den Lohnsteuerbescheinigungen auftauchen.
Schöne Grüße
MM