Hallo!
nein, wenn es sich um die Sachen des Untermieters/WG-Bewohners handelt und es nicht er ist der die Schulden hat.
Nur wegen der engen räumlichen Verbindung, wird er womöglich nachfragen wer in welchen Räumen wohnt, wem die Geräte gehören (es wäre ja naheliegend, wenn der eigentliche Schuldner sein gerät schnell mal auslagert).
Gut wenn man das irgendwie belegen könnte (Kaufbeleg).
Und gut wäre auch,wenn der WG-Mitbewohner beim GVZ-Termin persönlich anwesend ist, damit er überhaupt Auskunft geben kann was ihm gehört. Sonst kann es schon sein, der GVZ geht von Zimmer zu Zimmer.
Noch eins, die TV-Geräte würden aber gar nicht „mitgenommen“. Sie bekämen das Pfandsiegel hinten drauf und bleiben vor Ort.
Erst im Falle einer Verwertung/Versteigerung würden sie abgeholt.
Bedenke, der GVZ verursacht Kosten, folglich nimmt er nur hochwertige Sachen überhaupt in die Pfändung/Verwertung, Dinge, bei denen er absehen kann, sie bringen ein höheren Erlös als die Kosten der ganzen Sache (Abholung, Einlagerung, Versteigerungsdurchführung, Verwaltungskram…)
MfG
duck313