Kann der Besitz meines WG Mitbewohners vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden?

Hallo

Ich wohne in einer WG und es besteht die Möglichkeit das bald ein Gerichtsvollzieher vorbei kommt.
Bei mir persönlich gibt es nichts zu holen…mein Mitbewohner allerdings besitzt zum Beispiel zwei grosse LED Fernseher und macht sich daher sorgen das einer davon einfach mir zugeschrieben wird.
Daher die Frage muss er sich deswegen sorgen?

vielen Dank

Hallo!

nein, wenn es sich um die Sachen des Untermieters/WG-Bewohners handelt und es nicht er ist der die Schulden hat.

Nur wegen der engen räumlichen Verbindung, wird er womöglich nachfragen wer in welchen Räumen wohnt, wem die Geräte gehören (es wäre ja naheliegend, wenn der eigentliche Schuldner sein gerät schnell mal auslagert).
Gut wenn man das irgendwie belegen könnte (Kaufbeleg).

Und gut wäre auch,wenn der WG-Mitbewohner beim GVZ-Termin persönlich anwesend ist, damit er überhaupt Auskunft geben kann was ihm gehört. Sonst kann es schon sein, der GVZ geht von Zimmer zu Zimmer.

Noch eins, die TV-Geräte würden aber gar nicht „mitgenommen“. Sie bekämen das Pfandsiegel hinten drauf und bleiben vor Ort.
Erst im Falle einer Verwertung/Versteigerung würden sie abgeholt.

Bedenke, der GVZ verursacht Kosten, folglich nimmt er nur hochwertige Sachen überhaupt in die Pfändung/Verwertung, Dinge, bei denen er absehen kann, sie bringen ein höheren Erlös als die Kosten der ganzen Sache (Abholung, Einlagerung, Versteigerungsdurchführung, Verwaltungskram…)

MfG
duck313

vielen Dank für die Antwort.

Also wäre es durchaus sinnvoll die Sachen ganz klar räumlich zu trennen?

Eine Frage noch…ich hab kürzlich einen Laptop sehr günstig erstanden den ich auch zum abeiten brauche. Daher die Frage, gibt es Standards ab welchem Wert man sich in dem Falle Sorgen machen muss?

Bei dem raschen Wertverfall von PC und Co. wird da i.d.R. nie gepfändet, weil der zu erwartende Erlös zu gering ist.
Du wirst doch den Kaufpreis nachweisen können und sei es bei Privatkauf durch bloße Angabe.
Vielleicht genügt ihm ein Blick auf Hersteller und Alter/Zustand um ihn als für ihn wertlos zu betrachten.
GVZ sind geschult im Umgang mit Sachwerten, dem Zeitwert und dem zu erwartenden Versteigerungserlös.

Sachen vom geringen Wert oder des allgemeinen Gebrauchs, Z.B: küchengeräte, Non Pfändungormale Fernseher, etc ausgeschlossen v

Verschrieben, meinte normale Fernseher sind von der Pfändung ausgeschlossen

Du meinst sicher das richtige.

Ein Fernseher gehört zum Grundbedarf und ist nicht pfändbar.
Sind 2 Geräte da, dann kann durchaus einer gepfändet werden.

Und wäre nur ein besonders hochwertiger da, so könnte eine Austauschpfändung stattfinden. Der GVZ stellt aus seinem Fundus ein einfaches Gerät bereit und pfändet das hochwertige.

das glaube ich nicht. er meint nämlich in ungefähr 90% der fälle das falsche. weil er es einfach nicht weiß, sondern nur wilde vermutungen ausstößt.

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