kann der Betriebsrat die Einstellung eines außertariflichen Mitarbeiter ablehnen
Hallo,
wenn es einen Widerspruchsgrund nach § 99 BetrVG gibt ja.
AT heißt ja nicht, dass der Beschäftigte außerhalb des BetrVG steht.
Sondern nur außer Tarif, und ob es sich wirkich um einen AT Mitarbeiter handelt, könnte man gleich mitprüfen.
Gruß
P.