Kann der Dienstherr mit Hilfe eines Amtsarztes eine unbefristet bestehende Schwerbehinderung aushebeln?

Anders ausgedrückt: kann der Dienstherr beim Versorgungsamt Einfluss nehmen, indem er dem Vers.amt einen „Tipp“ gibt, einen/eine Bedienstete/n) zu überprüfen? Hat es so etwas schon gegeben? Gibt es rechtliche Grundlagen, die für oder gegen ein solches Vorgehen der Dienststelle sprechen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gucci

Hi,

Dafür müsste ein beteiligter Arzt seine Schweigepflicht brechen oder der Betroffene Beamte selber verraten, dass er zu Unrecht den GDB bekommen hat, den er hat.

Die Franzi

Kann der Dienstherr nicht klagen?

Hi,

Das ist dann vielleicht eine Frage für einen Anwalt. Im Internet finden sich Möglichkeiten, kostenlos oder extrem günstig Anwälte zu befragen. Aber so ins blaue hinein wird da sicher nichts geschehen, Voraussetzung ist ein begründeter Verdacht. Im Gegensatz zu Nachbarn, denen die Farbe von Nachbars Gardinen nicht passt, verklagt der Staat nicht zum Zeitvertreib mal irgendjemanden.

Die Franzi

Ich wüsste nicht, gegen was er klagen könnte - jedenfalls nicht gegen die vom Versorgungsamt festgestellte Schwerbehinderung. Zwar werden Gutachten behandelnder Mediziner bei der versorgungsärztlichen Beurteilung berücksichtigt. Eine Behinderung ergibt sich aber nicht nur aus der medizinischen Diagnose, sondern aus ihrer Auswirkung auf Einschränkungen in wesentlichen Lebensbereichen.