Hallo zusammen,
gegeben sei folgende hypothetische Situation:
Nach dem Rückbau der Gas-Etagenheizung (Therme) und Umstellung auf Fernwärme (Heizung und Warmwasser) sei der Zustand einer Wohnungsküche wie folgt:
- 20 cm großes, offenes „Loch“ in der Wand / zum Schornstein (hierhin führte bisher das Abgasrohr der Therme)
- 3-adriges Netzstromkabel im Kochbereich nahezu offenliegend (lediglich Doppel-Lüsterklemme, kein Schalter), stromführend solange entsprechende Sicherung im Sicherungskasten nicht „rausgedreht“
- 10 cm Loch in einer anderen Wand, gestopft mit offen hervorstehender alter Glaswolle, um eine alte Warmwasserleitung herum (wohl Bestand, schätzungsweise ca. 70er / 80er Jahre)
Der Vermieter sei im Begriff, seine „Handwerker“ zu schicken, um „da mal drüber(zu)streichen“ und/oder „zwei Bretter davor(zu)bauen“.
Wie sollten sich die Mieter hierzu äußern? Kann in solch einer Situation der Einsatz von Fachbetrieben gefordert werden?
Mit welchen Konsequenzen müsste ein Vermieter rechnen, der einen Zustand wie beschrieben nicht (oder nicht durch einen Fachbetrieb / Fachleute) abstellt?
Gibt es (versicherungs-/bau-)rechtliche Vorschriften, die hier maßgeblich wären?
Danke und viele Grüße,
Hauke