Guten Tag,
nachdem der PKW abgeschrieben ist, beschränken sich die tatsächlichen Kosten auf eine minimale Versicherung und Tankquittungen. Dabei übersteigen die Kosten der 1 % Regel bei weitem die Kosten. Muss der ehemalige Betrag weiterhin angesetzt werden?
Danke für eure Hilfe!
Nein, es tritt die sog. >Kostendeckelung
Deckelung auf Summe aller Kosten ODER Fahrtenbuch
Hi !
Da der Eigenverbrauch nicht höher sein kann, als die Summe aller mit dem Kfz in Zusammenhang stehender Aufwendungen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Eigenverbrauch nur in Höhe dieser Aufwendungen angesetzt (sprich: gedeckelt) wird. In einigen Beiträgen in der Fachliteratur ist soagr zu finden, dass die Deckelung nur auf 50% der Kosten erfolgen soll, da Betriebsvermögen ja nur bei einer mind. 50%-igen betrieblichen Nutzung vorliegen kann.
Als weitere Möglichkeit kommt gerade bei solchen Fahrzeugen das Führen eines Fahrtenbuches in Frage.
BARUL76
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