Hallo,
zunächst ganz kurz: Ja, auch der Name einer GbR kann das Markenrecht eines anderen beeinträchtigen.
Anders ist dies ggf. bei Familiennamen (Müller, …), diese sind markenrechtlich aber auch nicht schutzfähig.
Wenn der Begriff „op-design“ für jemand anderes eingetragen ist, so dürfen Sie diesen Begriff nicht benutzen, soweit Sie die gleichen oder ähnliche Waren vertreiben oder Dienstleistungen erbringen wie der Markeninhaber.
Vertreiben Sie ganz andere Waren und nutzt der Markeninhaber sein Zeichen nicht in diesem Bereich, so können Sie den Begriff jedoch nutzen.
Zu der Frage des Zusatznamens:
Hier kommt es u.a. darauf an, welcher Teil des Namens „prägend“ ist. Dies kann „op-design“ durchaus sein, je nachdem in welcher Branche Sie sich bewegen. Ist er für den gesamten Namen prägend und hat ein anderer das Zeichen für die gleiche Branche geschützt, so dürften Sie das Zeichen nicht nutzen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf verweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich auch gar nicht befugt bin.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf
ich bin mir nicht sicher. Kann ein Name einer GbR gegen
geltendes Firmen- oder Markenrecht verstoßen?
Beispiel:
op-design
oskar müller und peter schneider GbR
Wenn ich das als Firmenname nehne, „op-design“ aber schon
vergeben ist.
Darf ich das Trotzdem, weil das ja nur ein Zusatzname zur
eigentlichen GbR ist?