Kann der GbR - Name gegen Markenrecht verstoßen?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher. Kann ein Name einer GbR gegen geltendes Firmen- oder Markenrecht verstoßen? Eine GbR ist ja keine Firmierung. Deswegen bin ich mir unsicher

Beispiel:

op-design
oskar müller und peter schneider GbR

Wenn ich das als Firmenname nehne, „op-design“ aber schon vergeben ist.
Darf ich das Trotzdem, weil das ja nur ein Zusatzname zur eigentlichen GbR ist?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher. Kann ein Name einer GbR gegen
geltendes Firmen- oder Markenrecht verstoßen? Eine GbR ist ja
keine Firmierung. Deswegen bin ich mir unsicher

Da sich der Name einer GbR aus den Namen der Inhaber zusammensetzt, eigentlich eher nicht, denn „Schulz und Schmidt Gerüstbau“ dürfte kaum Namensrechte Dritter verletzten „Michael und Otto, Versandhandel“ aber schon.

Beispiel:

op-design
oskar müller und peter schneider GbR
Wenn ich das als Firmenname nehne, „op-design“ aber schon
vergeben ist.
Darf ich das Trotzdem, weil das ja nur ein Zusatzname zur
eigentlichen GbR ist?

Dieser Name darf grundsätzlich nicht als Firmierung verwendet werden, sofern es sich nicht um e.K. handelt.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Gruß

S.J.

Hallo butzerich,

Prinzipiell kann dern Name einer GbR eine MArke verletzen. So ist es bei Verletzung insbesondere untersagt das Zeichen in Geschäftspapieren und in der WErbung zu benutzen (siehe § 14 Absatz 3 Nr. 5 Markengesetz).

Bei deinem Beispiel:
op-design und oskar müller und peter schneider GbR dürfte aber keine Verletzung vorliegen, selbst falls die in Rede stehenden Dienstleistungen oder Waren identisch sind, da meines Erachtens aus op-design nicht sofort oskar müller und peter schneider folgt. Außerdem warum sollte das design entfallen?

Allenfalls dürfte es Probleme geben, wenn es die Marke oskar und peter gibt und du oskar und peter GbR verwenden willst. Sobald du aber oskar müller und peter schneider verwendest dürfte meines erachtens keine verwechslungsgefahr merh gegeben sein.

Dies soll und darf keinen Rechtsrat ersetzen. Soltles du noch Fragen haben, beantworte ich die gerne.

Peter

Hallo,

zunächst ganz kurz: Ja, auch der Name einer GbR kann das Markenrecht eines anderen beeinträchtigen.
Anders ist dies ggf. bei Familiennamen (Müller, …), diese sind markenrechtlich aber auch nicht schutzfähig.

Wenn der Begriff „op-design“ für jemand anderes eingetragen ist, so dürfen Sie diesen Begriff nicht benutzen, soweit Sie die gleichen oder ähnliche Waren vertreiben oder Dienstleistungen erbringen wie der Markeninhaber.
Vertreiben Sie ganz andere Waren und nutzt der Markeninhaber sein Zeichen nicht in diesem Bereich, so können Sie den Begriff jedoch nutzen.

Zu der Frage des Zusatznamens:
Hier kommt es u.a. darauf an, welcher Teil des Namens „prägend“ ist. Dies kann „op-design“ durchaus sein, je nachdem in welcher Branche Sie sich bewegen. Ist er für den gesamten Namen prägend und hat ein anderer das Zeichen für die gleiche Branche geschützt, so dürften Sie das Zeichen nicht nutzen.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben, möchte jedoch darauf verweisen, dass es sich bei meinen Ausführungen um keine verbindliche Rechtsberatung handelt, zu der ich auch gar nicht befugt bin.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf

ich bin mir nicht sicher. Kann ein Name einer GbR gegen
geltendes Firmen- oder Markenrecht verstoßen?

Beispiel:

op-design
oskar müller und peter schneider GbR

Wenn ich das als Firmenname nehne, „op-design“ aber schon
vergeben ist.
Darf ich das Trotzdem, weil das ja nur ein Zusatzname zur
eigentlichen GbR ist?