Kann der Großvater die Vormundschaft bekommen?

Momentan befindet sich meine 2 jährige Enkelin in einer Pflegefamilie und die Vormundschaft liegt beim Jugendamt.
Kann man als berufstätiger Großvater mit 2 erwachsenen Kindern im Haushalt die Pflege der Enkelin beantragen?
Ein Kindergartenplatz wäre gewährleistet, sowie ein eigenes Zimmer.
Ursprünglich hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht, nachdem das JA eingriff, bekam der Vater vorerst die Betreuung, der jetzt allerdings ständig auf Montage ist und sie daher nicht mehr betreuen kann.
Sie hat eine starke Beziehung zum Vater und zu mir entwickelt. Welche Möglichkeiten gibt es?

Hallo,
Entscheident für die Hilfeplanung ist das Alter und der Entwicklungstand des Kindes,der Anlaß für die Hilfe, die Perspektive ( vorrübergehend oder auf längere Dauer), die Rückkehroption und die Bindungen des Kindes.
Eine geeignete Verwandtenpflege ist immer dann sinnvoll, wenn keine Konflikte und Spannungen zwischen den Beteiligten akut sind. Sie müssen sich mit Ihrem Vorschlag an das verantwortliche Jugendamt wenden und dort die Hilfeplanung gegebenenfalls ergänzen.
Viel Glück,
Reinhard

Sie können sich an das Jugendamt wenden, und sich als Pflegeeltern bewerben. Prinzipiell prüft das Jugendamt erst die Möglichkeiten ein Kind innerhalb der Familie unterzubringen. Das ist ja auch hier geschehen, indem der Vater das Kind zu sich genommen hat. Normalerweise kommen auch die Großeltern gut in Frage, allerdings gibt es da einige Dinge zu bedenken:
Wie sind die Beziehungen der Großeltern zu den Eltern? Manchmal sind die Konflikte hier so unüberwindbar und deren Gründe reichen bis in die Kindheit der Eltern zurück. Dann kann es z.B. zu sog. Übertragungen kommen und die Großeltern beginnen, in dem Enkelkind ihr eigenes Kind wieder zuerkennen. Man muss dann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es zu erheblichen Störungen in den Beziehungen des Kindes zu Eltern und Großeltern kommt. Ist dies der Fall, wird man eine Pflegschaft der Großeltern ausschließen.
Wie sind die Lebensumstände der Großeltern? Finanziell, gesellschaftlich, gesundheitlich, räumlich etc.
Sind die Ansichten zur Erziehung und die Fähigkeiten für das Enkelkind förderlich?
Ein Kind, das in diesem Alter mehrerer Beziehungsabbrüche (von der alleinerziehenden Mutter zum Vater, und vom Vater zur Pflegefamilie) erlebt hat, hat ein hohes Risiko eine psychische Erkrankung zu entwickeln, und braucht besondere Zuwendung. Dies stellt hohe Ansprüche an die Pflegeeltern und setzt die Bereitschaft voraus, 100% für das Kind da zu sein.
Prüfen Sie, in wie weit Sie diese Kriterien erfüllen können, und wenden Sie sich dann ggf. an das Jugendamt.
Sie können gerne Rückfragen stellen.
Gruß,
Kraig Lafuze

Hallo,
ich komme leider erst jetzt dazu, auf deine Anfrage zu antworten.

Alle Fragen zur Vormundschaft Minderjähriger regeln sich in den §§ 1773 ff BGB. Grundsätzlich sind die Eltern sorgeberechtigt. Daran ändert auch der Verbleib in einer Pflegefamilie erst mal nichts. Allerdings ist dieser Umstand ein klarer Hinweis darauf, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Das Sorgerecht der Mutter scheint ja durch den Eingriff des Jugendamtes eingeschränkt zu sein. Und der Vater hat ach kein Sorgerecht mehr!?

Danach müsste ein sogenannter Amtsvormund bestellt worden sein. Die Eltern haben nach § 1776 BGB ein sogenanntes Bennennungsrecht und könnten somit die Großeltern vorschlagen. Diese müssen entsprechend § 1779 Abs. 2 BGB nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet sein. Sollte das der Fall sein, so würde ich mit den Eltern beim Jugendamt vorsprechen und den Übergang der Vormundschaft beantragen.

Problematisch sind hochbetagte Großeltern. Da die Vormünder das Kind bis zur Volljährigkeit begleiten sollen, wird darauf ein Augenmerk gelegt. Denn es soll gerade ein Wechsel der Vormundschaft im Alter von 12 - 18 Jahren vermieden werden. Denn gerade in diesem Alter bracht das Kind die größte Unterstützung!

Erst mit der Bestellung als Vormund kann man die Frage einer Pflege im Haushalt der Großeltern klären. Vorher hat dies keinen Sinn!

Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß crickelcrackel

Hallo zurück,
Auch dies ist ein langwieriger Prüfungs- und Entscheidungsprozess, in den sogar das Familiengericht involviert ist.
Zunächst müssen Sie die Vormundschaft beim Jugendamt beantragen, man wird von Ihnen viele Auskünfte verlangen und anhand der gewonnenen Erkenntnisse entscheiden.
Gut ist, wenn man sich hierfür einen Anwalt nimmt, oder zumindest zu Rate zieht, wenn es klappen soll. Zudem müssen alle Beteiligten, wie Mutter und Vater der Enkenlin, ebenfalls auch der derzeitige Amtsvormund einverstanden sein. Mit dem Vormund sollten Sie sich „anfreunden“. Dessen Einschätzung hat sehr hohes Gewicht.

Viele Einzelheiten zu Vormundschaft und Sorgerecht auch in meinem Elternratgeber Hilfe, mein Kind bockt

www.hilfe-mein-kind-bockt.de

Viel Erfolg wünsche ich Ihnen!

Martin Pfennigschmidt