Kann der Hund weggenommen werden?

Hallo,

wenn man Streit mit der Mutter hat, nach einer Weile jedoch wieder (oberflächlicher) Frieden herrscht und man von ihr gebeten wird, den eigenen Hund (den man zu Beginn des Studiums zur Pflege bei ihr gelassen hat) für eine Weile bei sich aufzunehmen, da sie aus gesundheitlichen Gründen für eine Weile nicht dazu in der Lage sein wird sich umfassend um den Hund zu kümmern, und dann wieder Streit ausbricht und sie verlangt, dass der Hund wieder zu ihr gebracht wird (Entfernung von ca. 350 km), weil sie der Meinung ist, man kümmere sich nicht ordentlich um den Hund (absolut falsch!), und man ihr sagt, dass man bei diesem Verhalten kein Bedürfnis danach hat den Hund über 4,5 Std. mit dem Zug zu ihr zu bringen, kann sie dann, wenn sie vor der Tür steht um den Hund abzuholen, den Hund einfach mitnehmen? Ist man dann verpflichtet ihr den Hund herauszugeben? Es gibt keinen Kaufvertrag zum Erwerb des Hundes. Und sollte die Polizei eingeschaltet werden: können die einem dann einfach den Hund wegnehmen, obwohl man sich vorher 10 Jahre immer gut um ihn gekümmert hat??

… den Hund einfach mitnehmen? Ist man dann
verpflichtet ihr den Hund herauszugeben? Es gibt keinen
Kaufvertrag zum Erwerb des Hundes. Und sollte die Polizei
eingeschaltet werden: können die einem dann einfach den Hund
wegnehmen, obwohl man sich vorher 10 Jahre immer gut um ihn
gekümmert hat??

naheliegend ist es, die sorge um den hund als auftrag iSd §§ 662ff. bgb anzusehen, dessen auftragsverhältnis jederzeit gekündigt werden kann, § 671 bgb. aber auch wenn man davon ausgeht, dass es sich um eine leihe (§ 604 bgb) oder eine bloße gefälligkeit handelt, kann der hund jederzeit zurückgefordert werden.
ob die frau überhaupt in der lage ist, den hund anständig zu versorgen, ist für sich keine frage des zivilrechts, sondern bestimmt sich nach öffentlichem recht.
die polizei bzw. sicherheitsbehörde würde grds. nur einschreiten, wenn eine konkrete gefahr für die öffentliche sicherheit vorläge. rein private interesse rechtfertigen ein einschreiten grds. nur im ausnahmefall. dass hier eine solche gefahr für die rechtsordnung (z.b. verletzung des tierschutzes) bestünde, kann ich nicht erkennen…

Ein Sternchen (etwas OT)
Boaah!!
142 Worte in einem einzigen Satz - Respekt.
Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis:
Versuch doch mal, kürzere Sätze zu bilden und ab und zu einen Absatz einzufügen.

Das Sternchen gibt´s, weil dies der längste Satz ist, den ich hier bisher gelesen habe.

mfg

Hi,

mir geht’s so ähnlich wie meinem Vorposter: aus dem Bandwurmsatz werde ich nicht schlau. Können wir diesen fiktiven Fall bitte nochmal aufgedröselt bekommen? Wann hat Wuffi wo gelebt? Und vor allem: möchten Mutter und Tochter wirklich Wuffi in ihren Konflikt reinziehen? Oder sind das erwachsene Menschen, die das eine vom anderen trennen können?

*wink*

Petzi

Die unendliche Geschichte
Das erscheint mir wie der anfang einer unendlichen Geschichte:

siehe: www.op-marburg.de/Lokales/Marburg/Wer-beweist-dass-Gigi

und dann einige Dich gütlich