Kann der Insolvenzverwalter unseren Kleingarten ohne unser Wissen kündigen?

Liebe/-r Experte/-in,
Meine Ehefrau ist seit 12/2006 in Privatinsolvenz. Nach Eröffnung bot der IV ihr an ihren Anteil (900,00€) an unserem Kleingarten ( er gehört hälftig auch mir) aus der Insomasse frei zu kaufen. Diesem haben wir zugestimmt und monatlich 50,00€ gezahlt, so wie vereinbart. Mit der letzten Rate haben wir nun 920,00€ gezahlt und erhielten gestern einen Brief von unserem GartenVorstand, dass der IV unseren Garten gekündigt hat ( ohne uns zu informieren!) und wir uns zur Gartenschätzung am 11.11.09 mit 40,00€ Schätzgebühren einzufinden haben. Wir verstehen das nicht, da wir ja unseren Garten aus der Insomasse freigekauft haben. meine Frau ist immer noch nicht ( nach 3 Jahren) in der Wohlverhaltensphase. Wissen aber auch nicht warum. Haben vom IV 2 Jahre nix gehört) Außer Lohnpfändung und den Raten ist alles geregelt. Ist das rechten? Wenn nein, wie können wir nun unseren Kleingarten behalten?

Hallo,

nein das ist nicht rechtens. Wenn Sie mit dem Insolvenzverwalter einen Vertrag
geschlossen haben, über den Freikauf des hälftigen Gartenanteils für 900 EUR und
Sie diesen Betrag bezahlt haben, muss der Insolvenzverwalter sich nun seinerseits
an den Vertrag halten.

Schreiben Sie dem Insolvenzverwalter und fordern Sie ihn auf, den Verkauf
zurückzunehmen. Dann schreiben Sie den Gartenvorstand an und weisen Sie ihn
darauf hin, dass der Insolvenzverwalter den Garten gar nicht mehr verkaufen
kann, weil er aus der Masse freigegeben wurde und wieder Ihnen gehört. Beide
Schreiben übersenden Sie schließlich an das Gericht zur Kenntnis.

Mehr können Sie leider nicht machen, die Rechte von Schuldnern gegenüber dem
Insolvenzverwalter sind stark eingeschränkt. Es sieht mir so aus, als ob in der
Kanzlei des Insolvenzverwalters die eine Hand nicht weiss, was die andere tut.

Auf meiner Webseite können Sie nachlesen, was der Insolvenzverwalter darf und
was er nicht darf: http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-
faq/Insolvenzverwalter-wer.html

Grüsse
Franzke, Rechtsanwalt