Mal angenommen eine Frau mit Tochter wohnt in einer Wohnung, es zieht der Lebenspartner der Frau mit in die Wohnung, natürlich vom Vermieter genehmigt.
nach ca. 20 Jahren geht es darum das eine Bauliche Veränderung vorgenommen werden soll, kann diese Entscheidung auch der Lebensgefährte, wie gesagt er ist nicht Mieter, treffen. Wenn anzunehmen ist, das er damit die Interessen der eigentlichen Mieterin vertritt?
Danke schon einmal für Antworten.
Bürger 79