Kann der langjährige Lebensgefährte für die Mieterin entscheidungen treffen?

Mal angenommen eine Frau mit Tochter wohnt in einer Wohnung, es zieht der Lebenspartner der Frau mit in die Wohnung, natürlich vom Vermieter genehmigt.
nach ca. 20 Jahren geht es darum das eine Bauliche Veränderung vorgenommen werden soll, kann diese Entscheidung auch der Lebensgefährte, wie gesagt er ist nicht Mieter, treffen. Wenn anzunehmen ist, das er damit die Interessen der eigentlichen Mieterin vertritt?

Danke schon einmal für Antworten.

Bürger 79

Ist nur die Frau im Mietvertrag aufgenommen, kann auch nur sie diese Entscheidung treffen.

Evtl. kann sie aber dem Lebensgefährten eine entsprechende Vollmacht ausstellen.

Seltsame Frage !

In welcher Situation stellt sich so ein Frage ? Warum kann nicht die Mieterin entscheiden, was auch immer „bauliche Veränderungen“ bedeuten soll.
Ist sie abwesend ? Und dann fallen solche „schnellen Entscheidungen“ an, die nicht warten können, bis Mieterin zurück ist ?

Gewöhnlich versteht man darunter nämlich Dinge die der Vermieter genehmigen muss, nicht der Mieter !

Lebensgefährte hat keinerlei Rechte aus dem Mietvertrag, er kann nicht ohne Zustimmung und Vollmacht für die Mieterin handeln.

MfG
duck313

Die Frage lässt sich ohne genaueren Hintergrund nicht beantworten. Interessant ist vor allem: Wer will das aus welchem Grund wissen? Der Vermieter? Die Mieterin? Der Lebensgefährte?

Gruß,
Max

Es geht immer um das gleiche Thema, es geht um einen Miteigentümer der bei Gericht angibt der Lebensgefährte einer Mieterin, sei Mieter der Wohnung und der hätte dem Abriss eines Kamins zugestimmt, bzw. würde es tun,…

Auf jeden Fall, danke für die Antwort.

Bürger 79

Sorry, aber das ist völlig unverständlich, was Du da schreibst.

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Ein Miteigentümer, der mit einem anderen Miteigentümer im Streit liegt. Ich weiß, dass ist für einen Außenstehenden nicht / kaum zu verstehen.

Trotz allem Danke
Bürger 79

Der eine Miteigentümer erklärt vor Gericht, dass der Mieter (eben der Lebensgefährte der Mieterin) damit einverstanden ist/ war einen Schornstein abzureißen, Mit der vorhandenen Teilungserklärung wäre das u. U. ausreichend um einen Schornstein im Haus, ohne Beschluss, abzureißen.
Daher meine Frage, da die Mieterin sich, mit gegenüber ganz anders geäußert hatte.
Ich kann leider nicht alles hier erklären. Aber die Antworten, die ich erhalten habe, genügen mir für meine Frage.

nochmals Danke , und Entschuldigung, dass ich nicht genauer werde.

Wer steht denn nun im Mietervertrag: Der Lebensgefährte + Mieterin oder nur die Mieterin?

Das glaube ich nicht. Die Antworten sind das, was du gerne hören möchtest, aber ich glaube nicht, dass sie wirklich so pauschal richtig sind.

Unter Betrachtung der Gesamtumstände könnte man nämlich durchaus auch zu dem Ergebnis kommern, dass der Vermieter berechtigterweise davon ausgegangen ist, dass der langjährige Lebensgefährte im Auftrag und mit Einverständnis der Mieterin gehandelt hat. Das kann man aber nicht pauschal beantworten.

Dann liegt lediglich ein Problem im Innenverhältnis zwischen Mieterin und Lebensgefährten vor, nicht aber im Außenverhältnis zum Vermieter und zu den restlichen Eigentümern.

Gruß,
Max

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