kann man den Namen des Käufers im Kaufvertrag ändern?
Beispiel: Einer bezahlt und bekannter unterschreibt.
Der Bekannte wäre der „Käufer“. Aber der bezahlende möchte im Vertrag stehen.
Wie kann man das erreichen? Gibt es da eine einfache Lösung?
Oha…Nachtgall, ik hör Dir trapsen. Das soll wohl ein klassisches Strohmann-Geschäft werden.
Wenn wir über eine Immobilie reden, dann wird der ins Grundbuch eingetragen, der im Kaufvetrag steht.
Wen derjenige, der zahlt aber nicht im Kaufvertrag steht, Eigentümer werden soll, dann klappt das so nicht. Dieser „Kauf“ ist nicht beurkundet.
Vollmacht hilft nicht weiter, weil aus dem Kaufvetrag hervorgehen muß, wer denn Käufer ist. Also muß drinn stehen, wer die Vollmacht erteilt hat.
Man könnte nur einen weiteren Vertrag schliessen, dass sich der Strohmann verpflichtet, die Immobilie nach Erwerb sofort an den geplanten Eigentümer zu übertragen. Das sollte aber auch beurkundet werden.
Daneben könnte auch ein Treuhandvertrag zwischen dem Zahlenden und dem „Käufer“ abgeschlossen werden, d. h. der „Käufer“ darf nur i. S. des Zahlenden das Grundstück nutzen etc.