Kann der Pflegedienst das Pflegegutachten einsehen?

Hallo,

ich möchte nur wissen: Wer bekommt das Pflegegutachten (Erstantrag Pflegegrad) in voller Länge zu lesen? Die antragstellende Person und die Versicherung, soweit klar.
Wie ist es mit dem Pflegedienst? Bekommt er nur die Seite mit dem Pflegegrad oder kann er das komplette Gutachten verlangen?

Viele Grüße,
Jule

Hallo Jule,

so auf dem ersten Blick ist mir unklar, warum der Pflegedienst das Gutachten bekommen soll. Zum Zeitpunkt der Begutachtung ist in der Regel noch gar nicht klar, welcher Pflegedienst beauftragt wird. Und normalerweise bekommt man von der Pflegekasse ein Schreiben, dass man anhand des Gutachtens in einem bestimmten Pflegegrad eingestuft wurde, d. h. im Zweifelsfall bekommt der Pflegedienst gar nichts vom Gutachten zu sehen, da reicht das Schreiben der Pflegekasse.

Viele Grüße
Christa

P.S.: Geht um private Versicherung, eigentlich könnte dem Pflegedienst selbst der Bescheid egal sein. Ich weiß aber nicht, was sie trotzdem vorliegen haben müssen oder wollen.
Es ist noch keine Streitfrage. Ich möchte nur (sicher!) wissen, wie es geregelt ist.

Hi Jule

eigentlich haben ausschließlich die auftraggebende Person und die Versicherung Zugriff. Der Pflegedienst bekommt nur die Übersicht über die zu erledigenden Tätigkeiten bzw den Pflegegrad.

Wenn ihr wollt, dass der Pflegedienst alles erfährt, könnt ihr ihm das Gutachten aushändigen (was ich persönlich nicht tun würde) - wenn nicht, dann nicht

Gruß h

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Ich kenne das nur von der gesetzlichen Pflegeversicherung her, meine Mutter und meine Schwiegereltern. In keinem Fall hat der Pflegedienst das Gutachten gesehen. Was gemacht werden sollte, wurde mit dem Pflegedienst abgesprochen, dafür brauchen sie kein Gutachten.

ChatGPT bestätigt das, was ich geschrieben habe. Auf Wunsch mit Paragraphen. :sweat_smile:

1. Wer bekommt das Gutachten?

  • Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 3 SGB XI

„Der Medizinische Dienst übermittelt das Gutachten (…) an die Pflegekasse und an die antragstellende Person.“

:point_right: Das heißt: Pflegekasse (bzw. private Pflegeversicherung) und die versicherte Person haben Anspruch auf das vollständige Gutachten.

Bei privaten Versicherungen wird das Gutachten i. d. R. durch Medicproof erstellt, aber die Rechtslage ist analog: Auch hier erhält die versicherte Person das komplette Gutachten, ebenso der Versicherer.

2. Pflegedienste

  • Pflegedienste sind nicht Empfänger nach § 18 Abs. 3 SGB XI.
  • Sie haben damit kein eigenes Recht auf Übermittlung des Gutachtens.
  • Maßgeblich ist hier das Datenschutzrecht :
    • Art. 6 Abs. 1 DSGVO (Rechtsgrundlage für Verarbeitung)
    • § 203 StGB (Schweigepflicht)
      Ohne ausdrückliche Einwilligung des Versicherten darf weder die Versicherung noch der Gutachter das Gutachten an den Pflegedienst weitergeben.

3. Was der Pflegedienst braucht

  • Für die Abrechnung : nur den Bescheid über den Pflegegrad , nicht das Gutachten.
  • Für die Pflegeplanung : kann es hilfreich sein, die Einschätzung aus dem Gutachten zu kennen – aber das ist rein fakultativ und nur zulässig, wenn die versicherte Person das Gutachten freiwillig weitergibt.

Ich auch nicht.

Viele Grüße
Christa

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Danke Euch!

Jule