Kann der VERkäufer nach unterschriebenen

Hallo!
Folgende Frage…Kann, nach unterschriebenen Kaufvertrag beim Notar, der VERkäufer noch zurücktreten? Da zu diesem Zeitpunkt ja noch kein Grundbucheintrag gemacht wurde! Wenn ja, in welchen Fällen wäre das möglich?
Wir haben am Freitag den Termin beim Notar, und da es in den letzten Wochen immer wieder zu Schwierigkeiten kam und wir eine Sicherheit wollen, unsere Frage!
Ich habe Angst, das doch noch was schief läuft…bei uns ist alles klar, die Finanzierung steht (schriftliche Bestätigung!)
Gestern hatten wir diese schriftliche Bestätigung noch nicht, Als mir der Verkäufer dann sagte, das am Freitag der Notartermin steht, und das er an einen anderen Interessenten verkaufen wird, wenn wir den Termin nicht wahrnehmen können, haben wir jetzt ja doch berechtigte Ängste das Haus im letzten Moment doch nicht zu bekommen! Mir ist klar, das man eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch machen kann, aber mich iteressiert halt welche Rechte nach dem Termin am Freitag gelten!
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MfG Sandra

Nach der Unterzeichnung des Notarvertrages ist kein Rücktritt auf Käufer- wie auch Verkäuferseite mehr möglich! Vorher kann alles Mögliche geschehen!

Ein Rücktritt ist nach Unterzeichnung nicht mehr möglich. Rücktrittsmöglichkeiten sind nur bei Vertragsverletzungen möglich, wenn z.B. der Kaupreis nicht, verspätet oder nur anteilig bezahlt wurde. Die Rücktrittsmöglichkeiten sind u.a. im Kaufvertrag aufgelistet. Scheuen Sie sich nicht den Notar zu fragen. Das ist im Preis enthalten.

Mit freundlichen Grüssem
Friedrich Pausch

Etwaige weitere Fragen bitte direkt am meine Email-Adresse. Diese finden Sie in meinem Profil.

Hallo,
was ich noch nicht verstanden habe: War der Notartermin denn schon oder kommt der noch ?
Wenn beide Seiten unterschrieben haben und nichts anderes vereinbart ist, gibts kein zurück mehr. Vertrag ist Vertrag, der Notar beurkundet nur und sorgt noch für die Eintragungen ins Grundbuch z.B. die Eigentumsvormerkung .Wenn Sie nicht sicher sind:
Fragen Sie den Notar: er kriegt unteranderem sein Geld dafür, dass er beide Seiten unvoreingenommen berät.
Gruß
westfield