Kann der Verkäufer dem Käufer Betrug unterstellen?

Man bestellt in einem Online-Shop ein Set bestehend aus 3 Teilen für einen sehr geringen Kaufpreis um die 5 Euro. Die Lieferung kommt, beinhaltet allerdings nur 1 der 3 Teile. Ein Rücksendeantrag vom Käufer wird mit dem Vermerk gestellt, dass eine Falschlieferung vorliegt. Der Verkäufer antwortet, dass eine Rücksendung des ursprünglich bestellten Artikels zwar möglich ist, für die Strafanzeige bei der Polizei solle man ein Foto der Original-Verpackung und der falschen Ware schicken, weil es versandtechnisch nich möglich sei, dass die falsche Ware geliefert wurde. Der Käufer erklärt dann, dass die Ware nicht mehr zurück geschickt wird, um sich einfach unnötigen Ärger zu ersparen.
Kann der Verkäufer immer noch einen Betrugsversuch unterstellen? Würde die Polizei wegen versuchten Betrugs überhaupt ermitteln bei so einem geringen Betrag?
Anhand der Verpackung ließe sich 100% beweisen, dass der Käufer im Recht ist.
Welche Folgen kann das ganze haben?

Du lässt dich von so einem windigen Hund einschüchtern?

Der stellt natürlich NIE Strafanzeige wegen Betrug. Das ist ein ganz dummer Bluff.
Du kannst beweisen, dass das Paket nicht drei Teile enthalten konnte, einfach weil es dazu zu klein war?

Ist doch super!
Schreib dem Verkäufer, er möge doch bitte die fehlenden Artikel nachsenden.
Schreib ihm, dass du davon ausgehst, dass der Versand des nur einen Artikel wohl nur ein Versehen war und du nicht vor hattest, IHN wegen Betug anzuzeigen, da hätte er dich wohl missverstanden.