Kann der Vermieter den Abschluß der

Hallo,
unser Vermieter hat im Mietvertrag (über DHH) die Klausel „Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen“ eingesetzt. Dazu ist die Betriebskostenaufstellung gem. §§ 1,2 BetrKV Bestandteil des Mietvertrages. Hierzu gehören u. a. auch die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung für das Gebäude.
Nach seiner Aussage sollen wir für sein Haus die Feuer-, Sturm-, Wasser- Elementarschädenversicherung, die Glasversicherung, Gebäudehaftpflicht- und eine Öltankversicherung abschließen.
Ist das rechtens? Wir sind doch gar nicht Eigentümer!
Ist der Mietvertrag mit dieser Klausel eigentlich gültig?

Vielen Dank schon im Voraus für eine Info.

Gruß
Conny

Hallo CoEn,

Sie haben völlig recht. Der Vermieter kann die besagten Versicherungen abschließen und die Kosten über die Betriebskosten an den Mieter weitergeben.
So steht es auch in der Betriebskostenverordnung in der Anlage 3 zu $27 (3). Dort heißt es:
„… Kosten die dem Eigentümer durch das Eigentum …laufend entstehen …“
Sie sollten also mit dem Vermieter ein Gespräch führen und den Sachverhalt klären. Notfalls müssen Sie das schriftlich klären.
Ich denke auch, daß Sie die erforderlichen Verträge nicht abschließen können, da die Versicherungen Verträge üblicherweise mit den Eigentümern abschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Guten Tag!
Auch in einer Mietwohnung werden die genannten Kosten mittels Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt. Dies ist rechtens.
Und es betrifft das von Ihnen bewohnte Gebäude und wenn dort ein Schaden entstehen würde, wer soll das bezahlen?

Mfg Jihet

Das ist sehr wohl rechtens.
FWS-Versicherung (Feuer-Wasser Sturm etc.) zahlt eigentlich immer der Mieter, auch bei anderen Häusern und Mehrfamilienhäusern mit den NK (Betriebskosten). Dies ist vom Gesetz vorgesehen, wenn dann auch im Mietvertrag festgelegt. Ich kennen eigentlich keinen Mietvertrag, wo dies nicht aufgeführt wurde.
Bei einem Mehrfamileienhaus und DHH dann natürlich nur den Anteil der Wohnung (meistens nach Quadratmeter, aber auch nach Personnenzahl wäre erlaubt, wenn im Vertrag geschieben!)

Hallo Merida Zelda,
dass diese Kosten von uns gezahlt werden müssen, ist uns klar. Es geht nur darum, ob ich als Mieter die Versicherung für das Eigentum des Vermieters abschließen muss bzw. kann. Ist dies nicht die Pflicht des Vermieters?
Gruß
CoEn

Hallo, guten Tag
Üblich ist das der Vermieter die Nebenkosten/ Betriebskosten bezahlt und bei der Abrechnung auf die Mieter umlegt.Bezahlen müssen Sie schon.
mit freundlichen Grüßen a.g.

  1. Nein, „ALLE“ ist nicht okay. Der Mieter muss nur die Nebenkosten tragen, die auch em. Gesetz von ihm zu tragen sind.
  2. Nein, Ihr dürft diese Versicherung nicht abschließen, weil Ihr nicht die Eigentümer seid.

Gruß Weschdl

Hallo,
ich interpretiere Ihre Frage so, dass Sie offenbar ein ganzes Haus angemietet haben.
Sie haben vollkommen Recht: als Mieter können Sie diese Versicherungen nicht abschließen, das ist Eigentümersache. Allerdings sind alle von Ihnen genannten Versicherungen von Ihnen zu bezahlen im Rahmen der Ihnen jährlich vom Vermieter vorzulegenden Betriebskostenabrechnung.
Hoffe ich konnte weiterhelfen.
Grüße, Zita

Nein, anteilig ist das durch den Mieter zu zahlen (nur nicht die Vermieter-Rechtsschutzversicherung!!) aber Feuer, Wasser Sturm ist immer auch von dem Mieter zu zahlen (natürlich nur, wenn das auch im Mietvertrag steht, aber nach dem Gesetzt sind das die 17 umlagefähigen Kosten , die der Mieter zahlen darf, wenn im Vertrag vereinbart.
Es soll auch Eigentümer geben, die diese Versicherung nicht haben, das wäre aber Dummheit!
o.k??

Sie können nie diese Versicherung abschliessen, das kann nur der Eigentümer. Sie sollten eine Hausrat mit Elementarschaden abgeschlossen haben: diese zahlt bei Einbruch z.B. die Tür (die kann sehr teuer sein! 2500 € ist eine normale Wohznungstür!!) und bei Feuer ihre Möbel, PC…