Hallo,
wir wohnen nun seit dem 01.10.13 in unserer Wohnung. Bereits bei Einzig war die Wohnung mit den Glühbirnenfassungen und den entsprechenden Birnen ausgestattet. Heute kam die Vermieterin an und wollte beides zurückhaben. Im Mietvertrag sind keine Bemerkungen gemacht worden, was diesbezüglich angeht!
Meine Frage nun dazu: Müssen wir die Fassungen mit den Birnen herausgeben? Wenn ja, auf welcher Rechtsnorm beruht das?
Danke für ihre Hilfe