Kann der Vermieter die Glühbirnenfassung zurückverlangen?

Hallo,

wir wohnen nun seit dem 01.10.13 in unserer Wohnung. Bereits bei Einzig war die Wohnung mit den Glühbirnenfassungen und den entsprechenden Birnen ausgestattet. Heute kam die Vermieterin an und wollte beides zurückhaben. Im Mietvertrag sind keine Bemerkungen gemacht worden, was diesbezüglich angeht!
Meine Frage nun dazu: Müssen wir die Fassungen mit den Birnen herausgeben? Wenn ja, auf welcher Rechtsnorm beruht das?

Danke für ihre Hilfe

wenn die fassungen nicht mitvermietet sind, ergibt sich der anspruch aus 985 bgb

Hallo,

die Beleuchtung einer Wohnung ist im Normalfall Sache des jeweiligen Mieters,sofern im Mietvertrag nicht etwas anderes geregelt ist.

Wobei ich mich jetzt allerdings schon kopfschüttelnd frage,wer auf solche Pfennig-Artikel wert legt bzw.welcher Mieter so eine Raumbeleuchtung dauerhaft erträgt…

Lautete die Frage nicht, ob die Herausgabe verlangt werden kann?
Müsste deine Anwort nicht „JA“ lauten - gemäß deiner Argumentation, die ich im Übrigen unterstütze.

Hallo,

wenn man sich das mal einfach sachlich betrachtet, dann handelt es sich ja um „provisorische“ Lampen, die nur dazu dienen, den Raum bis zum Einzug auszuleuchten, z.B. bei Besichtigungen und Renovierungen (da verwendet man diese Fassungen ja auch !).

Mit dem Einzug des Mieters wird dieser ja seine eigenen Lampen aufhängen wollen (gehe zumindest davon aus) und der Mieter hat keinen Anspruch auf diese Lampen. Auch eingebaute Schalter, Steckdosen, Badarmaturen etc. gehören dem Vermieter, der Mieter kann selbstverständlich eigene einbauen, muss beim Auszug aber den alten Zustand herstellen

Alles nur nach persönlichem Empfinden

Selbstverständlich kann der Eigentümer vom Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen, § 985 BGB.

Wer etwas, was ihm offensichtlich nicht gehört, einfach ungefragt entsorgt, ist zum (Schadens-)Ersatz verpflichtet.

G imager