Hallo,
hat ein Vermieter das Recht, eine fristlose Kündigung des Mieters zu widersprechen? (angenommen, sie ist rechtlich zulässig und formal korrekt). Oder bleibt dem Vermieter in dem Falle nur der Weg, die ausstehende Miete einzuklagen und/oder die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen? Ich habe nirgends ein Widerspruchsrecht des Vermieters gefunden.