vereinbarung gartengrundstück die fam verpflichtet sich rasen auf das grundstück an zu bringen und weiter gartenpflege auf sich zu nehmen .auserdem sind sie verpflichtet den handwerker und den vermieter ein gehweg zu schaffen von 2 meter breite .die vereinbarung kann jeder zeit beiderseitig gekündigt werden vom vermietr aus kann die vereinbarung fristlos bei keiner garten pflege gekündigt werden.
kann der vermieter den garten bei nicht ausreichende garten pflege kündigen oder bei jeder zeit wie is die vereinbarung zu verstehn
hallo,
bitte erstmal den genauen vertragstext einstellen und nicht so verzeihung - halbdeutsches gestammel - dann braucht nicht gemutmaßt werden, denn das wichtigste einer kündigungsklausel
die frist
fehlt. 1 monat, 1 woche, 3 monate, 6 monate. welche frist?
ohne grund kann jeder kündigen
mit grund (keine gartenpflege, trotz vereinbarung) kann der vermieter fristlos kündigung.
was?
die gartennutzung?
oder die ganze wohnung/haus?
ich darf mal raten. der vermieter wohnt im haus oder direkt daneben?
Hallo!
Auch bei einer eMail sagt man erst mal „Guten Tag“, das ist das Mindesmaß an Anstand, denke ich.
Es ist etwas schwierig zu verstehen, worum es bei Ihrer Frage eigentlich geht.
Aber so, wie ich das verstehe ist es so, daß
a) sowohl der Mieter als auch der VM die Vereinbarung zu jeder Zeit kündigen kann, denn Sie schreiben ja:
„vereinbarung kann jeder zeit beiderseitig gekündigt werden“
b) der VM jederzeit sogar fristlos die Vereinbarung kündigen kann, wenn der Garten nicht so, wie (anscheinend) abgesprochen, gepflegt wird, denn Sie schreiben ja:
„vermietr aus kann die vereinbarung fristlos bei keiner gartenpflege gekündigt werden“.
Gruß
MK
vereinbarung
gartengrundstück die fam verpflichtet sich rasen auf das :grundstück an zu bringen und weiter gartenpflege auf sich zu :nehmen .auserdem sind sie verpflichtet den handwerker und den :vermieter ein gehweg zu schaffen von 2 meter breite .die :vereinbarung kann jeder zeit beiderseitig gekündigt werden vom
vermietr aus kann die vereinbarung fristlos bei keiner garten
pflege gekündigt werden.
kann der vermieter den garten bei nicht ausreichende garten
pflege kündigen oder bei jeder zeit wie is die vereinbarung zu
verstehn
Hallo,
wenn es vertraglich vereinbart ist, dass der Vermieter fristlos kündigen kann, und du dass so unterschrieben hast, dann wird es da wohl keine Handhabe geben.
Ich würde allerdings noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen, dass die Kündigung zurückgenommen wird.
Hoffe, habe damit etwas geholfen und verbleibe
mfg
Sabine Kruse
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie haben sehr wenig zum Sachverhalt geschrieben. Wurden Vereinbarungen im Mietvertrag festgehalten, hängen noch andere Leistungen dran? Aus dem Wenigen werde ich Ihnen meine Meinung schreiben. Wenn ich es richtig lese, habe Sie es ja auch geschrieben keine Probleme bei Kündigung. Von welcher Seite auch immer. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo,
ich bin kein rechtsanwalt, aber diese Vereinbarung hört sich für so extrem suspekt an, das ich damit auf jedenfall zu einem Anwalt gehen würde.
Ich persönlich würde so etwas nicht unterschreiben.
Wirkt auf mich wie: Außer Spesen nichts gewesen!
gruss Daylighter
Wenn der Pachtvertrag so ausgestaltet ist, dann kann er auch entsprechend ausfgelebt werden.
hallo,
was steht im vertrag? was dort steht und sie unterschreiben,müssen sie auch machen,aber es gibt hier bestimmt experten,die es genauer wissen
lisa
Dazu kann ich leider nichts sagen, ich bin kein Rechtsanwalt - bitte such Dir einen Mietrecht-Anwalt.
vermieterskwr
Hallo butterfly,
Kündigung „bei nicht ausreichender Gartenpflege“ …?
Dies Formulierung lässt Spielraum - wenn das Vertrauenshältnis gestört ist, hilft nur dass man miteinander redet.
Ansonsten kann der Besitzer natürlich wenn er meint sein Grundstück würde vergammeln, jederzeit kündigen, muss aber die Pacht anteilig zurückerstatten.
Beste Grüße
hardy
Hallo,
leider habe ich Ihre Frage nur schwer verstanden.
Anscheinend haben Sie zuerst die Vereinbarung zitiert und dann Ihre Frage gestellt, habe ich dies richtig verstanden?
Ja, bei nicht ausreichender Pflege kann fristlos gekündigt werden. Zu jeder Zeit heißt, dass hier bestimmtes Datum (wie Monatsletzten oder quartalsmäßig) beachtet werden muss.
Hoffe Ihnen etwas weiter geholfen zu haben. Leider bezieht sich Ihre Frage nicht auf das Mietrecht, Sie haben anscheined etwas gepachtet, so dass ich Ihnen nicht ausführlicher helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
mitredenwill
Hallo,
die Vereinbarung ist Auslegungssache.
Die Vereinbarung kann jederzeit von beiden gekündigt werden. Wird der Garten nicht gepflegt, geht die Pflege an den Vermieter über, und er kann die Vereinbarung fristlos kündigen.
Ich würde mit dem Vermieter klären, was er damit genau meint „nicht richtig gepflegt“ um da auf Nummer sicher zu gehen.
Viele Grüße
ja , so wie es im Vertrag steht !!
Es tut mir leid, aber hierzu kann ich nicht weiterhelfen.