Kann der Vermieter Kabel aufzwingen?

Hallo!
Kurz zur (natürlich fiktiven) Aufgabenstellung:

Mehrfamilien-Häuserblock, 54 Parteien, vermietet durch Wohnungsgesellschaft (keine Genossenschaft). Vorhanden ist eine Gemeinschafts-Sat-Anlage, die Wohnungen liegen im perfekt versorgten DVB-T Kerngebiet und es ist in allen Wohnungen VDSL verfügbar (Es sind also genügend Quellen für Fernsehen vorhanden (auch für HD).

Nun kündigt der Vermieter einen Technikertermin im Rundbrief zur „Umstellung der Empfangsart auf Kabel“ an - ohne Vorankündigung.

Fragen: Kann der Vermieter bei dieser hervorragenden Versorgung Kabel aufzwingen? Muss der Vermieter einen Kabelanschluss abnehmen?

Hi,
wären denn in diesem fiktiven Fall auch Kosten für die Zukunft avisiert worden?
Lieben Gruß
Cash

gehen wir mal davon aus, dass davon noch nichts erwähnt wurde, sich aber die Mieter derzeit geschlossen dagegen rüsten

Hallo,
die Verlegung ist wohl zu dulden, wenn du mal ausziehst, wäre der Aufwand zu hoch, alles nochmal zu machen. Die Dose kann jedoch „Blind“ geschaltet werden, heißt, für dich nicht nutzbar somit bräuchtest du die Kosten nicht zu tragen.
Gruß
Cash

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Nun heißt es in dem Brief aber wörtlich „Umstellung der Empfangsart von SAT TV auf Kabel“… die könnten dann doch die Sat Anlage abbauen und einen somit zu einer anderen Empfangsart zwingen…

Aber gut, solange keine Abnahmepflicht besteht ist schonmal gut, ich nutze sowieso T-Home Entertain! :smile: