Kann der Vermieter nach auszug Mängel rügen

Hallo

Mein Vermieter will mir nicht die Kaution auszahlen weil er nach dem Auszug einige haarrisse im Waschbecken endeckt hat aber zu dem Zeitpunkt war schon die Nachmieterin drin und wir haben ein Übergabe Protokoll unterschrieben. Jetzt weil wir selbständig ihn darauf hin weisen wollten wann er den die kaution uns auszahlt sagt er das er das Waschbecken uns in Rechnung stellen will und das sehr teuer war. Wir haben nichts davon gewusst das es diesen mangel gab und er hat uns nicht kontaktiert nach der endeckung dies ist 2 monate her wo wir ausgezogen sind und hätten wir nicht angerufen hätte er sich auch nicht gemeldet wie ist hier die Rechtslage kann er uns das in Rechnung stellen? Bitte um schnelle Antwort da ich am Mittwoch den 29.05.13 zu ihm fahre und mir das Waschbecken anschauen

Häufig gestellte Frage 1129

Mein Vermieter

Das mit den Forumsregeln scheint wirklich ein schwieriger Fall zu sein bei dir.
Vielleicht liest du dir die FAQ:1129 einfach mal durch, wenn ich sie schon verlinke, bevor du zum drittenmal was von mir und mein und mich schreibst? :stuck_out_tongue:

Ist in einem unterschriebenen Übergabeprotokoll ein Mangel nicht benannt, kann er auch nicht nachträglich geltend fgemacht werden.

  1. Haarrisse stellen nur dann einem Mangel und damit Schadensersatzanspruch des Vermieters dar, wenn Schäden eintreten, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Vermieter muss hier beweisen, dass der Haarriss durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch eintrat. Insoweit muss man hierbei zwischen einer normalen Abnutzung und einer schuldhafter Verschlechterung unterscheiden. Entsprechende Gutachter kosten mehr als ein neuer Waschtisch.

Gäbe es kein unterzeichnetes Protokoll, müsste der Mieter bei seiner Klage auf Kautionsrückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung nachweisen, dass der Mnagel im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses nicht bestand. Wie soll der geführt werden?

G imager761