Kann der Vermieter nur 1 1/2 Monate in der Nebenkostenabrechnung stellen?

Hallo,
wir sind November 2014 in eine Mietwohnung gezogen, da waren an den Heizkörpern noch keine Ablesegeräte vorhanden. Diese wurden erst im März 2015 angebracht. Wir sind mitte April aber wieder ausgezogen, da wir nach dem Einzug Schimmel im Schlafzimmer bekamen und feststellen müssen das unser Terrassenfenster er nicht dicht war und der Vermieter auch mit Kürzung der Miete nichts getan hat. Kann er nun für das Jahr 2015 nur die Monate wo die Lesegeräte an den Heizungen angebracht war eine Nebenkostenabrechnung erstellen oder muss er den kompletten Zeitraum wo wir dort gewohnt haben angeben, damit diese wirksam ist?
Ich hoffe Ihr könnt uns helfen :slight_smile:
Danke

Hallo!

Und die Monate ohne Heizkostenverteiler sind dann für den Mieter umsonst ?

MfG
duck313

Selbstverständlich kann der VM nicht nur die Grundheiz-, sondern alle vereinbarten oder m. Verweis auf n. § 2 BetrKV bzw. § 7 HKV zulässigen Betriebskostenarten anteilig mit 2/12 aus 2014 und 3/12 aus 2015 abrechnen.

G imager