Kann der Vermieter trotz Kündigung für Folgemonat Nebenkosten verlangen?

Der folgende Fall und seine Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.

Hallo, 

folgender Fall: Mieter M kündigt seine Wohnung zum 30.06.2015 fristgerecht und erhält die Bestätigung der Wohnungsfirma, dem Vermieter.

Der Mieter M hat nun innerhalb der gleichen Wohnungsfirma eine Wohnung gefunden, dessen Mieterin B auch zum 30.06.2015 auszieht. Sie weiß noch nicht wann genau, aber meist geht sowas ja schon immer ein paar Tage vor Ablauf des Monats über die Bühne. Sie rechnet mit den Schlüsseln zum 15.06.2015.

Es sehen sich einige Personen die Wohnung von M an und einer sagt zu, der voraussichtlich (!) nach dem fristgerechten Kündigungsdatum, also zum 01.07.2015 dort einziehen möchte. So ganz 100%ig sicher ist das aber auch noch nicht.

Die Wohnungsfirma sagt zu Mieter M nun, dass dies intern als Wohnungstausch angesehen wird, weil Mieter M innerhalb der Firma bleibt und in die Wohnung von Mieterin B einzieht.
Dann erzählt er etwas, was Mieter M nicht versteht (irgendwas von man könne ja nicht gewiss zum 30.06.2015 ausziehen, das könne ja auch erst später sein, wegen Mieterin B. Denn wenn die erst am 30.06. auszieht, dann könne man ja zum Beispiel erst am 01.07. da einziehen - sie können einen ja nicht vor die Tür setzen… - ok, irgendwo noch verständlich und man könnte ja denken, dass das nett M gegenüber ist, damit er quasi nicht mit Hausstand auf der Straße sitzt. M müsste dann nur für die weiteren Tage die Nebenkosten der alten Wohnung zahlen, die er weiterhin darin ist. Soweit auch ok und M ist einsichtig.

Aber dann sagt die Wohnungsfirma, dass wenn der andere Mieter nicht danach gleich einzieht, dass M die Nebenkosten für den Rest des Monats übernehmen muss.

Entschuldigung, aber Häh? Die Kündigung ist doch zum 30.06.2015 eigentlich rechtmäßig oder nicht?

Und auch wenn M vorher schon in die Wohnung von B einzieht und dann die Wohnung von M frei steht, dann müssen trotzdem die Nebenkosten solange (max. 1 Monat) gezahlt werden, wie die Wohnung leer steht.

M hat für sowas nirgends unterschrieben und davon war auch vorher nie die Rede.
Da soll M nun einen Nachteil haben, weil er bei der gleichen Firma bleibt? 
Ist das rechtens oder ist das Be***iss?

Danke im Voraus!

Hi!

Wenn man eine Wohnung zum 30.06. kündigt, dann ist diese spätestens am 30.06. in vertraglich vereinbartem Zustand an der Vermieter zu übergeben.

Wenn man eine Wohnung zum 01.07. mietet, dann kann man frühestens zum 01.07. beanspruchen, die Wohnung zu beziehen.

Alles was zwischen dieses beiden Daten abweicht, ist freie Vereinbarung mit dem Vermieter.

Gruß derschwede77

Danke, soweit ist es nachvollziehbar.

Aber wie wäre es in dem Fall, wenn der Umzug vor Ablauf des 30.06.2015 stattfindet, aber keiner später in der Wohnung einzieht? Das bestätigte Kündigungsdatum ist doch gesetzlich bindend und somit hat man dann auch keine Nebenkosten zu zahlen, oder?

Hi, man hat zum 30.06. gekündigt.
Damit erfolgt Mietzahlung + Nebenkosten bis einschl. 30.06., unabhängig davon ob man die Wohnung vorher verlässt. Auch, wenn dann niemand einzieht.
MfG ramses90

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Hallo
rein zur Fragestellung schliesse ich mich ramses90 an.

Allerdings möchte ich auch warenen: Solche Geschichten - „ich geb meine alte Wohnung zum 30.06. zurück und hoffe darauf, dass ich meine neue Wohnung, die ich ab 01.07. gemietet habe, ein paar Tage früher nutzen darf“ funktionieren in der Praxis äußerst selten.

Wenn alles regulär abläuft (wenn also der Noch-Mieter der zukünftigen Wohnung seinen Nutzungsanspruch bis 30.06. ganz normal ausnutzt), dann sitzt der Wechsel-Mieter mit seiner Terminplanung ganz fürchterlich in der Patsche.

Grüsse Rudi

1 Like

Hallo

Allerdings möchte ich auch warenen: Solche Geschichten - „ich geb meine alte Wohnung zum 30.06. zurück und hoffe darauf, dass ich meine neue Wohnung, die ich ab 01.07. gemietet habe, ein paar Tage früher nutzen darf“ funktionieren in der Praxis äußerst selten.

Wenn alles regulär abläuft (wenn also der Noch-Mieter der zukünftigen Wohnung seinen Nutzungsanspruch bis 30.06. ganz normal ausnutzt), dann sitzt der Wechsel-Mieter mit seiner Terminplanung ganz fürchterlich in der Patsche.

Ich denke auch, dass es ein günstiges Angebot ist, wenn man nur riskiert ggf. die Nebenkosten für einen Monat für nichts zu zahlen. Die gebrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser, Abwasser und Heizung zahlt man ja wohl noch nicht mal, weil ja wohl nichts verbraucht wird.

Fast alle Leute, die umziehen, zahlen mindestens einen Monat doppelt Miete und Nebenkosten.

Viele Grüße

Hallo,

Die gebrauchsabhängigen Nebenkosten wie Wasser,
Abwasser und Heizung zahlt man ja wohl noch nicht mal, weil ja
wohl nichts verbraucht wird.

Denkste! Die Heizkosten sind teilweise verbrauchsabhängig und teilweise über die Wohnfläche berechnet. Die Wasser und Abwasserkosten sind i.d.R. über die Wohnfläche zu berechnen und nur indirekt auch verbrauchsabhängig, da die Ersparnis durch Nichtverbrauch sich in der Gesamtmenge aller niederschlägt.

Gruß
vdmaster

Na ja, dass die Wasser- und Abwasserkosten in der Regel über die Wohnfläche zu berechnen sind wird hier mal angezweifelt, denn vernünftige Vermieter machen das über die Personenzahl, weil der Wasser- und Abwasserverbrauch ja nichts mit der Quadratmeterwohnfläche zu tun hat.
Warum sollte eine Einzelperson diese Kosten mittragen wenn andere Wohnungen mit mehreren Personen belegt sind und deren Wasserverbrauch dann in der Regel entsprechen höher ist.
MfG ramses90

Na ja, dass die Wasser- und Abwasserkosten in der Regel über die Wohnfläche zu berechnen sind wird hier mal angezweifelt, denn vernünftige Vermieter machen das über die Personenzahl,

Wir haben hier jeder einen Wasserzähler in der Wohnung. Ich dachte, das sei schon seit vielen Jahren Pflicht!

Wir haben hier jeder einen Wasserzähler in der Wohnung. Ich
dachte, das sei schon seit vielen Jahren Pflicht!

Nö, es besteht keine Pflicht Wasserzähler einzubauen. Wenn sie aber drin sind muss auch danach abgerechnet werden.
Und ab diesem Jahr dürfen keine ungeeichten mehr verwendet werden.
MfG ramses90

Hallo,

Na ja, dass die Wasser- und Abwasserkosten in der Regel über
die Wohnfläche zu berechnen sind wird hier mal angezweifelt,
denn vernünftige Vermieter machen das über die Personenzahl,
weil der Wasser- und Abwasserverbrauch ja nichts mit der
Quadratmeterwohnfläche zu tun hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
Ich habe nicht behauptet, dass man von der Regelung nicht durch Individualvereinbarung abweichen könnte. Das mag je nach konkreter Situation zu mehr „Gerechtigkeit“ führen, kann aber ebenso einen kaum zu bewältigenden Aufwand für den Vermieter nach sich ziehen. http://www.nebenkostenabrechnung.com/personenzahl-al…

Gruß
vdmaster

Hallo,

ist es vorstellbar, dass dieser Wasserzähler nur den Warmwasserverbrauch erfasst? Denn diesen zu messen ist nötig, um dieHeiz- und Warmwasserkostenabrechnung ordnungsgemäß zu erstellen (es gibt Ausnahmeregelungen in der fraglichen VO).

Gruß
vdmaster

Hallo

ist es vorstellbar, dass dieser Wasserzähler nur den Warmwasserverbrauch erfasst?

Nein, das ist nicht vorstellbar, weil Warmwasser hier über Durchlauferhitzer, also Strom geht, und der ja sowieso extra gezählt wird.

Außerdem sehe ich an der Nebenkostenabrechnung, dass der Verbrauch jeden Haushaltes anteilig berücksichtigt wird.

Viele Grüße