Hallo Zusammen,
mich interessiert folgendes Beispiel:
Ein Vater setzt seine zweite Ehefrau als Vorerbe und den Sohn aus erster Ehe als Nacherbe für seine Immobilien ein. Als Zeitpunkt des Nacherbfalles wurde im Erbvertrag lediglich der Tod der Ehefrau definiert. Jahre nach dem Tod des Vaters meint die zweite Ehefrau, daß nun auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters der Zeitpunkt gekommen sei, daß der Sohn sein Nacherbe antreten solle.
Nun meine Fragen:
- Kann das Erbe als normale Erbschaft vorgezogen werden? Soll heißen, daß der Sohn dann nur die gleiche Erbschaftsteuer zahlen muß, wie es beim Tod der Ehefrau der Fall wäre.
- Für den Fall, daß eine vorgezogene Erbschaft nicht möglich ist: kann die zweite Ehefrau dem Sohn die kompletten Nutzungsrechte an den Immobilien abtreten? So daß der Sohn dann die Immonbilen verwaltet, alle Kosten bezahlt, alle Einnahmen erhält, auf seinen Namen die Steuererklärung durchführt, etc. und erst mit dem Tod der Ehefrau das Eigentum übernimmt.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Dagobert.