Kann der Zeitwert höher als der Kaufpreis sein?

Hallo,

letzte Woche war ich unverschuldet an einem Unfall beteiligt, dabei entstand an meinem 5 Jahre alten Audi A4 ein wirtschaftlicher Totalschaden, sprich die Versicherung des Unfallgegners zahlt mir den Zeitwert.
den A4 habe ich vor 4 Jahren gebraucht gekauft, da war er also ein Jahr alt. Weil ich ihn über einen guten Freund gekauft habe, habe ich ihn damals mit 12000€ deutlich unter dem eigentlichem Wert bekommen, die 12000€ habe ich damals auch bei meiner Versicherung als Kaufpreis angegeben. Nun würde ich gerne wieder genau das gleiche Auto kaufen. Wenn ich mich nach meinem Modell im Internet umschaue stelle ich fest das diese alle noch ca. 20000€ kosten. Also müsste mein A4 vor den Unfall auch etwa 20000€ wert gewessen sein.

Nun zu meiner Frage:

Bekomme ich von meiner Versicherung den tatsächlichen Zeitwert also etwa 20000€ oder nur den damaligen Kaufpreis von 12000€ abzüglich der Wertminderung der letzten 4 Jahre. Dies wäre natürlich sehr ärgerlich weil ja dann maximal 8000€ übrig blieben, obwohl der Wagen wesentlich mehr wert war. Außerdem habe ich den letzten 4 Jahren verschiedene Upgrades am Wagen durchführen lassen (z.B. Einbau von Xenon-Scheinwerfern, Ledersitze, Soundsystem) wird dies bei der Ermittlung dees Zeitwertes berücksichtigt oder rechnet die Versicherung wirklich nur stur den Kaufpreis minus z.b. 10Prozent Wertverlust pro Jahr?

Über Antworten würde ich mich riesig freuen.

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen, aber bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann es sein, dass ein Gutachten erstellt wird und dann wird nach diesem abgerechnet.

Gruß,
Micha

Hallo,ich bin kein versicherungsexperte und deshalb bitte an den versicherungsagten wenden.

Hallo,

Zeitwert heißt Wert zum Zeitpunkt des Schadens.

Wer ein Auto geschenkt bekommt, bekommt im Schadensfall auch den Zeitwert ausgezahlt!

VG René

Zur Frage
Die Haftpflichtversicherung zahlt den tatsächlichen Zeitwert inkl. Sonderausstattung. Der Betrag kann je nach Fahrzeugzustand und Kilometerleistung verringert werden. Der Kaufpreis bei Neufahrzeugen bzw. max. 3 Jahre alten wird nur bei einigen Kaskovarianten schlagend sofern dieser unter dem Neuwert/Zeitwert liegt und wird auch nur zur Berechnung von Kaskoschäden angewandt.
Das Kfz könnte ja auch innerhalb der Familie weitergegeben werden, hat also keinen Kaufpreis und wäre daher auch nichts wert!
Also generell Zeitwert (nicht Liebhaberwert) und dieser ist bei jedem Kfz-Händler als Einkauf-/Verkaufpreis zu erfragen.

mfg
Gerhard

Hallo Chris,
der KP im Kaufvertrag spielt nur eine untergeordnete bzw. bei gebrauchten PKW gar keine Rolle. Der von der gegnerischen Haftpflicht beauftragte Gutachter begutachtet Dein Auto -so wie es vor Ihm steht. Du solltest ihm auf jeden Fall Deine Rechnungen von den nachträglichen Einbau in Kopie übergeben. Wenn Du mit dem Gutachten nicht zufrieden bist, kannst Du ja bei der Dekra auf Deine Kosten selbst eins erstellen lassen. Außerdem hatte ich gerade so einen Fall, Renault für 1500 Eus gekauft, Totalschaden-2700 Eus von der Versicherung für den Kauf eines gleichwertigen PKW bekommen. Also freu Dich…

Hallo der vorherige Kaufpreis ist unerheblich, wichtig der Zeitwert. Also der Wiederbeschaffungswert für eine vergleichbares Fahrzeug mit entsprechender Ausstattung. Im Regelfall wird dies von einem Gutachter ermittelt. Bei Streitigkeiten mit der gegnr. Versicherung sollte man umgehend einen Anwalt einschalten! Mfg Budweit

Hallo,
wahrscheinlich haben Sie ja bereits eine Antwort erhalten. Der Zeitwert ist der Wert, dass das selbe Auto mit der gleichen Ausstattung zum jetzigen Zeitpunkt kostet. Wieviel Sie dafür einmal bezahlt haben, ist unerheblich.
Schöne Grüße
M

Hallo,

der Wert wird durch die Schwacke-Liste ermittelt und wenn zu viele Einbauten/Umbauten vorgenommen wurden dann wird ein Gutachter oder evtl. die Werkstatt den Wert ermitteln.

MfG Thomas Wolter
www.thomas-wolter.eu

hallo chis189,

der zeitwert für ein fahrzeug richtet sich nach der schwacke liste. nicht danach was man irgendwann einmal für das fahrzeug bezahlt hatte. hat man zusätzliche wertverbesserung eingebaut (xenon-scheinwerfer, ledersitze), gilt es diese rechnungsmäßig zu belegen.
auf keinen fall aber soundsysteme. diese hätte man beim antrag auf versicherungsschutz oder spätestens mit dem einjhbau als zusätzlichen wert der versicherung angeben müssen.
die schwacke liste ist im internet aufrufbar und man kann dort den wert des eigenen fahzeuges selbst nachlesen und feststellen.
hoffe ihnen geholfen zu haben.

gruß

michael

Hallo,
es ist egal was du der Versicherung angibst, der Gutachter sieht wie alt Dein Fahrzeug ist, wieviel KM Laufleistung es hat, du könntest es ja auch von Deinen Eltern geschenkt bekommen haben, die sehen auf einer Liste genau was es noch Wert ist.

Zu den Teilen, es ist so das die Versicherungen anfragen ob zusätzlich eingebaute Teile vorhanden sind und welchen Wert die haben, das macht sich natürlich dann auch in der Prämie bemerkbar.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist immer ärgerlich, außer es ist natürlich vorher schon ein Schrotthaufen gewesen.

LG

Florian

Hallo

maßgeblich ist grundsätzlich der sog. „Wiederbeschaffungwert“ des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt, der das Fahrzeug besichtigt.
Und wie der Name bereits erahnen läßt, ist der Betrag zu erstatten, den Sie als Geschädigter benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug „wieder zu beschaffen“.
Welcher Betrag ursprünglich für das beschädigte Fahrzeug bezahlt wurde, spielt hier keine Rolle.

Ich hoffe diese Antwort hilft Ihnen weiter, über ein Feedback würde ich mich freuen.

Gruß Peter

Die Kasko ersetzt grundsätzlich einen Totalschaden auf Basis des Wiederbeschaffungswertes = Zeitwert am Schadentag - vor dem Schaden :smile: