ich habe da mal eine Frage. Eine Freundin von mir lebt mit ihrer Tochter und ihrem Ehemann in Belgien. Das Kind ist in Belgien geboren. Der Mann behandelt sie wirklich schlecht, so dass sie dort am liebsten ausbrechen würde. Nun bin ich mir unsicher ob das denn gehen würde, zumal das Kind 6 Jahre alt belgische Staatsbürgerin ist.
Sie wird dort sehr schlecht behandelt und nun wäre es interessant zu wissen, wie so etwas rechtlich zu sehen ist.
Darf sie einfach ihr Kind mitnehmen? gibt es dort etwas zu beachten???
Die Situation wäre doch in Deutschland mit deutschem Kind nicht anders. Auch hier darf die Frau nicht einfach mit dem Kind verschwinden, denn i. d. R. werden beide Ehepartner das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben.
Und bei einer Scheidung würde immer entschieden wo das Kind dauerhaft bleibt und wie der andere Elternteil sein Besuchsrecht wahrnehmen kann.
Aber in Deutschland wie in Belgien gibt es Beratungsstellen für Frauen in solchen Situationen wo man sich Hilfe holen kann.