Kann die Agentur jmd. zwingen Schulden zu machen?

Folgende Vorraussetzungen:

  • man bezieht keinerlei Leistungen (sprich: lebt von der Mutter in ner Bedarfsgemeinschaft…)
  • man geht einem Nebeneinkommen (unter 200€) nach
  • man ist nicht mehr familienversichert (muss demnach selbst die Krankenversicherung bezahlen)

Jetzt entschließt sich die Agentur für Arbeit einen in eine Maßnahme zu stecken. Das Nebeneinkommen muss man dafür natürlich aufgeben.
Nur ist ja dann die Frage: Wie soll man die Krankenversicherung bezahlen? Schließlich geht das gesamte Einkommen ja für eben diese drauf. Ja, richtig. Gar nicht. Man müsste also Schulden machen und würde vermutlich auch die Krankenversicherung verlieren.

Nur interessiert es die Agentur nicht wenn man sich wegen einer Maßnahme verschulden müsste. Die sagt nur: „Tja, Pech gehabt. Melde dich halt ab wenn du nicht willst.“

Nur müsste man dann ja die Rentenversicherung bezahlen. Oder verliert diese ominösen Rentenpunkte oder irgendwas. Der Betroffene blickt halt schon lange nicht mehr durch, zumal er von unterschiedlichen Agenturmitarbeitern ständig unterschiedliche Antworten auf die gleichen Fragen bekommt.
Jedenfalls würde die Abmeldung das Schuldenproblem wohl nur verlagern.

Könnte man in so einer Situation noch irgendwas machen?
Die Mutter kann es nicht bezahlen da diese nicht viel Geld verdient und mit dieser zusätzlichen Belastung selbst Hartz 4 anmelden müsste.

Vielleicht sowas in der Art das die Pflicht eine Krankenversicherung zu haben einen höheren Wert als eine Maßnahme hat oder so? Irgendwas? So ne Situation wär ja ziemlich mies.

Hallo, nett, wenn man begrüßt wird,:wink:

Folgende Vorraussetzungen:

  • man bezieht keinerlei Leistungen (sprich: lebt von der Mutter in ner Bedarfsgemeinschaft…)

Wird die Person vom Jobcenter als ALG-2-Empfänger ausgewiesen, dass erhält eben die Mutter für die Person das Geld, also wäre doch eine Leistung vom Jobcenter gegeben, denn für alle Personen in einer Bedarfsgemeinschaft gibt es nur eine Zahlung.

Jetzt entschließt sich die Agentur für Arbeit einen in eine Maßnahme zu stecken.

Das Jobcenter kann keine Maßnahme verfügen, wenn man nicht vom Jobcenter Leistungen erhält; wie oben geschrieben, erhält man vermutlich doch Leistungen; in diesem Fall ist man verpflichtet, die Maßnahmen des Jobcenters nachzukommen.

Das Nebeneinkommen muss man dafür natürlich aufgeben.
Nur ist ja dann die Frage: Wie soll man die Krankenversicherung bezahlen?

Wo war man denn vorher krankenversichert und warum wurde dies beendet.
Es gibt in Deutschland seit ca. 3 Jahren eine Versicherungspflicht.

Schließlich geht das gesamte Einkommen ja für eben diese drauf. Ja, richtig. Gar nicht. Man müsste also Schulden machen und würde vermutlich auch die Krankenversicherung verlieren.

Das widerspricht sich doch, entweder man ist nicht mehr krankenversichert oder man ist krankenversichert; das muss man doch wissen und einmal in die Unterlagen der Bedarfsgemeinschaft schauen, da steht doch alles klipp und klar und erkennbar. Wenn man dies nicht versteht, fragt man beim Jobcenter nach.

Nur interessiert es die Agentur nicht wenn man sich wegen einer Maßnahme verschulden müsste. Die sagt nur: „Tja, Pech gehabt. Melde dich halt ab wenn du nicht willst.“

Die Aufgabe des Jobcenter ist es, mit Steuergeldern die Arbeitslosigkeit zu beenden und nicht einen Leistungsempfänger seinen Nebentätigkeit weiter zu finanzieren.

Nur müsste man dann ja die Rentenversicherung bezahlen. Oder verliert diese ominösen Rentenpunkte oder irgendwas. Der Betroffene blickt halt schon lange nicht mehr durch, zumal er von unterschiedlichen Agenturmitarbeitern ständig unterschiedliche Antworten auf die gleichen Fragen bekommt.
Jedenfalls würde die Abmeldung das Schuldenproblem wohl nur verlagern.

Könnte man in so einer Situation noch irgendwas machen?

Ja, man fragt, wenn man mit dem Jobcenter nicht klar kommt, andere Personen, auch Caritas, Diakonie und Dutzende von Vereinen haben sicherlich einen Ansprechpartner, notfalls geht man zu einem Rechtsanwalt.

Die Mutter kann es nicht bezahlen da diese nicht viel Geld verdient und mit dieser zusätzlichen Belastung selbst Hartz 4 anmelden müsste.

Jammern nützt überhaupt nichts, man sollte froh sein, dass das Jobcenter eine Maßnahme finanziert, damit man seinen zukünftigen Lebensunterhalt selber verdienen kann und nicht einen Nebenjob mit 200 € nachkommen muss.

Es müssen alle zur Arbeit; Ausnahmen könnte man nur aus gesundheitlichen Gründen akzeptieren.

Schönen Tag

Hallo,

Folgende Vorraussetzungen:

  • man bezieht keinerlei Leistungen (sprich: lebt von der
    Mutter in ner Bedarfsgemeinschaft…)

Bekommt die Person dann auch anteilig Hilfsleistungen angerechnet ?
Wie alt ist die Person den ?

  • man geht einem Nebeneinkommen (unter 200€) nach

Dafür würden als Basis " Minijob " pauschale Abgaben an Pflichtversicherungen abgeführt.

  • man ist nicht mehr familienversichert (muss demnach selbst
    die Krankenversicherung bezahlen)

Warum denn, wenn oben bereits eine Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter benannt wurde.

Jetzt entschließt sich die Agentur für Arbeit einen in eine
Maßnahme zu stecken. Das Nebeneinkommen muss man dafür
natürlich aufgeben.

Müssen nur dann, wenn es zeitlich nicht mehr passen würde. Die Maßnahme ginge nunmal vor.

Nur ist ja dann die Frage: Wie soll man die
Krankenversicherung bezahlen? Schließlich geht das gesamte
Einkommen ja für eben diese drauf.

Da bliebe aber weiter die Frage, aus welchem Grund ? Oben wurde eine BG mit der Mutter genannt. Demnach müßte eine Pflicht - KV auch grundlegend abgedeckt sein.

Ja, richtig. Gar nicht. Man
müsste also Schulden machen und würde vermutlich auch die
Krankenversicherung verlieren.

Hierzu wären halt Detailinfos nötig. Jeder Leistungsbezieher in einer BG wäre in einer gesetzlichen KV über den Leistungsträger grundversichert.
Oder liegt keine BG vor ?

Nur interessiert es die Agentur nicht wenn man sich wegen
einer Maßnahme verschulden müsste.

Es bleibt die Frage, warum keine GKV in einer BG vorliegen sollte ? Warum bezahlt die Person also die KV aus eigener Tasche ?

Die sagt nur: „Tja, Pech
gehabt. Melde dich halt ab wenn du nicht willst.“

Man könnte auch sagen: " Mit Detailinfos zur Sachlage könnte eine Antwort möglich sein ":

Nur müsste man dann ja die Rentenversicherung bezahlen. Oder
verliert diese ominösen Rentenpunkte oder irgendwas.

Beim Bezug von ALG II wird kein Beitrag mehr an die RV gezahlt. Die Bezugszeiten von ALG II werden dennoch an die RV gemeldet.
Die Punkte werden generell nach einem durchschnittlichen Jahresbeitrag auf die Zeit berechnet.
Wer freiwillig einzahlt, ( z.B. den freiwilligen Zusatzanteil aus einem Minijob ), kann etwas höhere Punktezahl erreichen.
Die Gesamtrente setzt sich allerdings grob erst an dem Tag fest, wenn eine Rente als bewilligt gilt. Dann wird zur Berechnung die Beitragssumme herangezogen, die abschlagsfrei durchschnittlich innerhalb der nötigen Anwartschaftszeit ( Frühverrentung ausgenommen ) in der normalen Anwartschaftszeit als allgemein berechnet werden kann.

Der
Betroffene blickt halt schon lange nicht mehr durch, zumal er
von unterschiedlichen Agenturmitarbeitern ständig
unterschiedliche Antworten auf die gleichen Fragen bekommt.
Jedenfalls würde die Abmeldung das Schuldenproblem wohl nur
verlagern.

Könnte man in so einer Situation noch irgendwas machen?
Die Mutter kann es nicht bezahlen da diese nicht viel Geld
verdient und mit dieser zusätzlichen Belastung selbst Hartz 4
anmelden müsste.

Wenn von einer BG gesprochen wird, muss doch mindestens eine Person ALG II oder ähnliche Sozialleistungen bekommen. Wie also wurde der Lebensunterhalt einer BG bislang bestritten ?

Vielleicht sowas in der Art das die Pflicht eine
Krankenversicherung zu haben einen höheren Wert als eine
Maßnahme hat oder so? Irgendwas? So ne Situation wär ja
ziemlich mies.

Soll mal offen bleiben, bis die Fragen ausreichend beantwortet wurden.

mfg

nutzlos