Ferienwohnung( Mitte Juni - Mitte Juli ) auf Rügen gebucht - durch Todesfall i. d. Familie mußte Urlaub storniert werden - kann die Anzahlung zurück verlangen werden hier Auszug aus dem Vertrag
Storniert der Mieter den Vertrag vor d. Mitbeginn, ohne einen nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folhenden, anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine andersweitige Vermietung nicht möglich ist :
49 Tage v.Mietbeginn 10 % d. Mietpreises
30 Tage v. Mietbeginn 30 % d. Mietpreises
ect.
Danke im vorraus für die Hilfe