Kann die Arge ALG II vorsorglich streichen ?

Hallo,

jemand der am 26.8.2010 eine sv-pflichtige Beschäftigung nachgeht bekommt am 25.8.2010 Post.
Inhalt des Schreibens:

…„es ist davon auszugehen dass im September Gehalt fließt, darum streiche ich vorsorglich Ihre Bezüge…“

Die betroffene Person hat schon am Montag den zuständigen Sachbearbeiter dazu informiert. Der Sachbearbeiter besteht auf Vorlage der Gehaltsbescheinigung bis zum 31.8.2010.

Ist das rechten „vorsorglich“ Leistungen zu streichen ?
Geld fließt erst ab Mitte Oktober…

Abgesehen davon wird es sehr schwierig die Unterlagen fristgerecht nachzureichen, da die betroffene Person zu den Öffnungszeiten der Arge selber arbeiten muss.

Bitte um Antwort!
Danke

Ja es ist Gang und gebe das es bei denen sehr schnell geht wen es um die Einstellung der Leistungen geht. Da man die Leute auch per Fax oder sogar per E-Mail erreichen kann verstehe ich das Problem nicht so richtig. Zumal man die Unterlagen in Kopierter Form per Post zuschicken kann. Ideal wäre eine E-Mail mit den abgescannten Unterlagen und die bitte um Aufschub da man ja logischerweise Arbeit. Und da die die Sachen eh kopieren kann man Kopien vom Arbeitsvertrag gleich per Post zuschicken. Alles sollte kein Problem sein.

okeee, DANKE

Aber da ich das Geld sofort und nicht erst am 1o ten brauche noch eine Frage:
Kann auch jemamd anders (Mitbewohner) mit Vollmacht zum Amt und das Geld bar abholen ???

Ist der besagte Mitbewohner dort gemeldet gewesen? Der Schuss kann nämlich sehr schnell nach Hinten los gehen wen die Spitz bekommen das du in der Zeit wo du ALG 2 bezogen hast einen Mitbewohner hattest womit sich die Leistungen gekürzt hätten. Also mir wäre es echt neu wen man direkt vom Amt Kohle bekommen würde. Wen überweisen die doch immer nur alles. Und ich sehe keine Chance einfach jemand da hin zu schicken der Geld abholt. Selbst mit Vollmacht nicht. Du schickst ja auch nicht deinen Mitbewohner zum Arzt mit einer Beschreibung deiner Beschwerden und einer Vollmacht und denkst das es dafür einen Gelben Zettel gibt und Rezepte. So einfach ist das fürs Amt auch nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

okeee, DANKE

Aber da ich das Geld sofort und nicht erst am 1o ten brauche
noch eine Frage:
Kann auch jemamd anders (Mitbewohner) mit Vollmacht zum Amt
und das Geld bar abholen ???

Ist der besagte Mitbewohner dort gemeldet gewesen? Der Schuss

Also meine Mitbewohnerin hat auch schon Rezepte vom Arzt für mich geholt.
Ist doch kein Thema =)

Bargeld gab es das letzte mal auch schon, da das Amt zu Unrecht, wie ich nachweisen konnte Geld nicht zahlte.

Also, für diese Antwort = kein Stern

kann nämlich sehr schnell nach Hinten los gehen wen die Spitz
bekommen das du in der Zeit wo du ALG 2 bezogen hast einen
Mitbewohner hattest womit sich die Leistungen gekürzt hätten.
Also mir wäre es echt neu wen man direkt vom Amt Kohle
bekommen würde. Wen überweisen die doch immer nur alles. Und
ich sehe keine Chance einfach jemand da hin zu schicken der
Geld abholt. Selbst mit Vollmacht nicht. Du schickst ja auch
nicht deinen Mitbewohner zum Arzt mit einer Beschreibung
deiner Beschwerden und einer Vollmacht und denkst das es dafür
einen Gelben Zettel gibt und Rezepte. So einfach ist das fürs
Amt auch nicht.

Was wolltest du hören? Machs doch, wirst schon sehen ob es funktioniert oder nicht. Kann nicht jeder so kompliziert sein wie du.

Leute gibts die machen sich echt das Leben selber Schwer.

Bestätigung zum ersten Zahlungsdatum vom Arbeitgeber holen und es der ArGe faxen oder Kopie davon (mit Kundennummer) in den Briefkasten tun.

Gruß,

Andi

Also ich denke schon, das dies rechtens ist. Wenn ein Arbeitsvertrag ab 26.8. zustande gekommen ist, ist man ab diesen Tag nicht mehr arbeitslos.
Trotz allem würde ich bei der Arge vorsprechen (es ist zumindest ein Tag in der Woche nachmittags offen), um Vorschuß zu beantragen, denn wovon soll man einen Monat leben? Dieser kann dann in Raten zurückgezahlt werden, leider. LG Conny

Hallo,
da die betr. Person den Sachbearbeiter selbst von der bevorstehenden Arbeitsaufnahme informiert hat, ist es klar, daß die ARGE die Leistungen einstellt. Dies ist korrekt und rechtlich nicht anzufechten. Allerdings muß die ARGE bis zum letzten Tag der Arbeitslosigkeit zahlen (eventuell als Nachzahlung). Sollte die Vorlage der Gehaltsbescheinigung nicht fristgerecht erfolgen können, so muß der ARGE dies kurz mitgeteilt werden, mit der Bitte um Fristverlängerung, beispielsweise bis zum 07.09.2010 oder so. Die Gehaltsbescheinigung kann dem Sachbearbeiter ja auch vorerst per Fax oder als Mail-Anhang zugeschickt werden.
Liebe Grüße aus Bonn…
siebengebirgler

Hallo,

das ist ein ganz normales Vorgehen.
Gehalt wird meistens am Ende des Monats gezahlt. Das heißt, man geht davon aus, dass das Gehalt Ende September für den Rest vom August sowie für den ganzen September gezahlt wird.
Das Arbeitslosengeld II wird jedoch schon Anfang September für den September gezahlt.
Somit würde Person X für den September sowohl Arbeitslosengeld II als auch Gehalt bekommen.
Damit es nicht zu einer sog. Überzahlung kommt, werden die Leistungen vorläufig eingestellt.

Man muss die Unterlagen ja nicht persönlich einreichen. Eine Kopie zusenden bzw. zufaxen oder eine andere Person, die die Unterlagen einreicht - das wäre ja vollkommen ausreichend.

Gruß

Hallo!!

Bei der ARGE gilt das Zugflussprinzip. Nach diesem Prinzip ist die ARGE leider in der Lage die Bezüge des ALG zu streichen oder zu kürzen.

Die Person kann aber für die Zeit eine Art Darlehn als Überbrückungsgeld beantragen was natürlich zurück gezahlt werden muss.

Was die Fristgerechte Abgabe betrifft so kann diese auch von der Post zugestellt werden. Hier gilt dann das Datum des Poststempels.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

sorry kenne mich da nicht gut aus.
Telefoniere mit deiner zuständigen ARGE die sind in der Auskunftspflicht
möglichst mit einem Zeugen…

Mfg
D.

jemand der am 26.8.2010 eine sv-pflichtige Beschäftigung
nachgeht bekommt am 25.8.2010 Post.
Inhalt des Schreibens:

…„es ist davon auszugehen dass im September Gehalt fließt,
darum streiche ich vorsorglich Ihre Bezüge…“

Die betroffene Person hat schon am Montag den zuständigen
Sachbearbeiter dazu informiert. Der Sachbearbeiter besteht auf
Vorlage der Gehaltsbescheinigung bis zum 31.8.2010.

Ist das rechten „vorsorglich“ Leistungen zu streichen ?
Geld fließt erst ab Mitte Oktober…

Abgesehen davon wird es sehr schwierig die Unterlagen
fristgerecht nachzureichen, da die betroffene Person zu den
Öffnungszeiten der Arge selber arbeiten muss.

Bitte um Antwort!
Danke

dem chef mußt du sagen das der lohn erst am 1. des nächsten des monats kommen darf und wenn du das irgendwie schriftlich hast das der lohn erst am 15. des nächsten mon kommt dann leg das vor und dann dürfen die dir kein geld streichen ansonsten ist das vollkommen in ordnung…

lg