Hallo,
jemand der am 26.8.2010 eine sv-pflichtige Beschäftigung nachgeht bekommt am 25.8.2010 Post.
Inhalt des Schreibens:
…„es ist davon auszugehen dass im September Gehalt fließt, darum streiche ich vorsorglich Ihre Bezüge…“
Die betroffene Person hat schon am Montag den zuständigen Sachbearbeiter dazu informiert. Der Sachbearbeiter besteht auf Vorlage der Gehaltsbescheinigung bis zum 31.8.2010.
Ist das rechten „vorsorglich“ Leistungen zu streichen ?
Geld fließt erst ab Mitte Oktober…
Abgesehen davon wird es sehr schwierig die Unterlagen fristgerecht nachzureichen, da die betroffene Person zu den Öffnungszeiten der Arge selber arbeiten muss.
Bitte um Antwort!
Danke