habe erst jetzt erfahren, das Betriebskosten Guthaben der Arge zurück gegeben werden müssen. Meine Frage ist nun wie lang Guthaben zurückgefordert werden können. 2005-2007 war ein Guthaben da. Es wurde nicht angegeben. Gibts da Verjährungsfristen? Anzeige? Was kann passieren, wenn die Arge rausfindet das das immer behalten wurde oder es gleich mit der Miete verrechnet wurde. Letztes Jahr war es nur Nachzahlung. Wer kennt sich aus?
Gibts da Verjährungsfristen? Anzeige? Was kann passieren, wenn die
Arge rausfindet das das immer behalten wurde oder es gleich mit der
Miete verrechnet wurde.
ARGE hat von dem Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis erhält, ein Jahr Zeit, ein Aufhebungsverfahren anzustrengen und dann drei Jahre für das Rückforderungsverfahren. (In der Praxis werden alledings Aufhebung und Rückforderung in einem Abwasch oder zumindest sehr zeitnah gemacht)
Konsequenzen sind ggf. ein Bußgeld- oder sogar ein Strafverfahren.