Kann die Arge Betriebskosten zurückfordern?

Guten Tag,

habe erst jetzt erfahren, das Betriebskosten Guthaben der Arge zurück gegeben werden müssen. Meine Frage ist nun wie lang Guthaben zurückgefordert werden können. 2005-2007 war ein Guthaben da. Es wurde nicht angegeben. Gibts da Verjährungsfristen? Anzeige? Was kann passieren, wenn die Arge rausfindet das das immer behalten wurde oder es gleich mit der Miete verrechnet wurde. Letztes Jahr war es nur Nachzahlung. Wer kennt sich aus?

Gruss Dani

Gibts da Verjährungsfristen? Anzeige? Was kann passieren, wenn die
Arge rausfindet das das immer behalten wurde oder es gleich mit der
Miete verrechnet wurde.

ARGE hat von dem Zeitpunkt an, an dem sie Kenntnis erhält, ein Jahr Zeit, ein Aufhebungsverfahren anzustrengen und dann drei Jahre für das Rückforderungsverfahren. (In der Praxis werden alledings Aufhebung und Rückforderung in einem Abwasch oder zumindest sehr zeitnah gemacht)
Konsequenzen sind ggf. ein Bußgeld- oder sogar ein Strafverfahren.

Hallo

Gibts da Verjährungsfristen? Anzeige?

Auf jeden Fall müssen zwei Verjährungsfristen beachtet werden: die strafrechtlichen http://www.verjaehrung.net/verjaehrung-strafrecht.html und die zivilrechtlichen.

Erstere beginnt mit Vollendung der Tat an zu laufen, die zweitere wohl mit Kenntnis der Tat.

Bei der ersten geht es um ein eventuelles Betrugsverfahren, beim zweiten um die Rückforderung des Geldes.

Wer kennt sich aus?

Mit Vorsicht genießen, bin keine Juristin, nur Googlerin.

Viele Grüße